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II. Aus den Erlassen und Verfügungen.
1. Cassel, 29. März 1901. Die 26. Hauptversammlung des Vereins von Lebrern an hõöheren Schulen der Provinz Hessen-Nassau und des Fürstentums Waldeck ist auf Mittwoch, den 15. Mai, in Hersfeld angesetzt worden. Der Direktor wird ermächtigt, die Unterrichtsstunden der Teilnehmer an dem genannten Tage ausfallen zu lassen.
2. Berlin, 30. März 1901. Die Gesamtdauer der Pausen jedes Schultages ist in der Weise festzusetzen, dass auf jede Lehrstunde zehn Minuten Pause gerechnet werden. Nach jeder Lehrstunde muss eine Pause eintreten. Es bleibt den Anstaltsleitern überlassen, die zur Verfügung stehende Zeit nach ihrem Ermessen auf die einzelnen Pausen zu ver- teilen; jedoch finden dabei zwei Einschränkungen statt: a) Die Zeitdauer jeder Pause ist mindestens so zu bemessen, dass eine ausgiebige Lufterneuerung in den Klassenzimmern eintreten kann und die Schüler die Möglichkeit haben sich im Freien zu bewegen. b) Nach zwei Lehrstunden hat jedesmal eine grõssere Pause einzutreten.
3. Cassel, 15. April 1901. Der Herr Unterrichtsminister hat bestimmt, dass bis auf weiteres mit Draht geheftete Bücher und Hefte zum Schulgebrauche zugelassen werden dürfen, sofern Gewähr dafür geleistet ist, dass bei einer im übrigen zweckmässigen Aus- führung der Heftung zu dieser auschliesslich nichtrostende Metallkompositionen verwendet und die Klammerenden gehôörig verdeckt werden, d. h. bei Büchern durch den Rücken des Einbandes, bei Heften durch das Aufkleben genügend starker Leinen- oder Papierstreifen.
4. Cassel, 22. Mai 1901. Der Allgemeine Deutsche Verein für Schulgesundheits- pflege hält seine diesjährige Jahresversammlung am 31. Mai zu Wiesbaden im Kurhause ab.
5. Cassel, 6. Juni 1901. Die„Lehrpläne und Lehraufgaben für die hôheren Schulen in Preussen vom Jahre 1901“ haben an die Stelle der unter dem 6. Januar 1892 veröffentlichten zu treten. Die nôtigen Ausgleichungen in den Lehraufgaben sind für die einzelnen Anstalten sobald als mõglich herbeizuführen. Zum Teil wird sich das schon in dem laufenden Schuljahre ohne Schwierigkeiten ermöglichen lassen. Jedenfalls muss das, was in dieser Hinsicht dann noch zu thun übrig bleibt, überall mit Beginn des neuen Schul- jahres in der Weise in das Werk gesetzt werden, dass die Lehraufgaben, für welche die Fassung von 1901 mit der bisherigen nicht übereinstimmt, zunächst für die unterste der dabei in Frage kommenden Klassen nach der neuen Abgrenzung in Kraft treten; die weitere Durchführung hat demnäshst stufenweise zu erfolgen.
6. Cassel, 25. Juli 1901. Vom 1. bis 4. Oktober d. J. findet in Strassburg i. E. die 46. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner statt.
7. Berlin, 6. August 1901. Seine Majestät der Kaiser und König haben durch Allerhöchsten Erlass vom 5. d. M. Landestrauer für Ihre Hochselige Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich auf die Dauer von 6 Wochen anzuordnen geruht.
8. Cassel, 26. September 1901. Am 5. und 6. Oktober d. J. findet in Elberfeld die diesjährige Hauptversammlung des Vereins zur Förderung des lateinlosen hôheren Schulwesens statt..
9. Berlin, 25. Oktober 1901. Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an höheren Lehranstalten.—§ 1. Die Unterlagen für die Versetzung bilden die im Laufe des Schuljahres abgegebenen Urteile und Zeugnisse der Lehrer, insbesondere aber das Zeugnis am Schlusse des Schuljahres.—§ 2. Dem Direktor bleibt es unbenommen, die Unterlagen noch durch mündliche Befragung und nôtigenfalls auch durch schriftliche Arbeiten zu ver- vollständigen. Diese Ergänzung der Unterlagen bildet bei Versetzung nach Obersekunda die Regel, von der nur in ganz zweifellosen Fällen abgesehen werden darf.—§ 3. In den Zeugnissen ist es zulässig, zwischen den einzelnen Zweigen eines Faches(z. B. Gram- matik und Lektüre, sowie mündlichen und schriftlichen Leistungen) zu unterscheiden; zum Schlusse aber muss das Urteil für jedes Fach in eines der Prädikate: 1) Sehr gut, 2) Gut, 3) Genügend, 4) Mangelhaft, 5) Ungenügend, zusammengefasst werden.—§ 4. Im allge- meinen ist die Censur„Genügend“ in den verbindlichen wissenschaftlichen Unterrichtsgegen-


