Jahrgang 
1897
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16.

10.

30

. Zum Eintritt in die zweite Klasse einer mittleren gewerblichen Fachschule für Ma-

schinentechniker(Aachen, Barmen, Berlin, Gleiwitz, Hagen).

. Zu der Meldung zur Landmesserprüfung(wenn ausserdem ein Jahr auf der Fach

schule; vgl. Nr. 11).

Zur der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden (wenn ausserdem ein Jahr auf der Fachschule; vgl. Nr. 11).

Zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern(wenn ausserdem 2 Jahre auf der Fachschule; vgl. Nr. 11).

. Zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu den pharmazeutischen

Prüfungen(Nachprüfung in Latein). Zum Besuch der höheren Abteilung der Königlichen Gärtnerlehranstalt bei Potsdam (Nachprüfung in Latein).

. Zum Eintritt in die Ober-Sekunda einer Ober-Realschule.

c. Das Zeugnis der Reife für Unterprima der Oberrealschule(in 7 Jahren zu erreichen) berechtigt:

Zur Meldung behufs Ausbildung als Telegraphen-Inspektor bei den Königl. Eisenbahnen.

. Zu der Meldung zur Landmesser-Prüfung und weiterhin, nach bestandener Landmesser-

Prüfung, zum Supernumerariat bei der Königlichen Grund- und Gebäudesteuerver- waltung(Kataster-Supernumerar), sowie nach Absolvierung eines kulturtechnischen Kursus zu Berlin oder Poppelsdorf und Ablegung der Kulturtechniker-Prüfung zur Anstellung als Vermessungsbeamter bei den Königlichen Auseinandersetzungsbehörden (General-Kommissionen).

. Zu der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden. . Zum Eintritt als Civilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat, jedoch nur,

wenn Bewerber Zahlmeister-Aspirant und nicht über 28 Jahre alt ist.

. Zum Eintritt als Civilaspirant für den Intendanturdienst der Armee, jedoch nur, wenn

Bewerber Zahlmeister-Aspirant ist. Zur Aufnahme als Studierender einer preussischen technischen Hochschule. Zum Eintritt als Studierender in eine Tierärztliche Hochschule(Nachprüfung in Latein).

. Zum Eintritt als Eleve in die Königliche Militär-Rossarztschule zu Berlin(Nachprüfung

in Latein). Zur Meldung behufs Approbation als Zahnarzt(Nachprüfung in Latein). Zum Eintritt in den Dienst bei der Reichsbank.

d. Das Zeugnis der Reife für Oberprima der Oberrealschule(in 8 Jahren zu

erreichen) berechtigt:

1. 2.

3.

Zum Eintritt als Civil-Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern.

Zum Eintritt als Civilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat bei den Kaiser- lichen Werſten.

Zur Zahlmeisterlaufbahn bei der Marine. Kann der Bedarf nicht gedeckt werden, so dürfen mit Genehmigung des Stations-Kommandos junge Leute zugelassen werden, welche das Zeugnis der Reife für Unterprima besitzen.