16.
10.
30
. Zum Eintritt in die zweite Klasse einer mittleren gewerblichen Fachschule für Ma-
schinentechniker(Aachen, Barmen, Berlin, Gleiwitz, Hagen).
. Zu der Meldung zur Landmesserprüfung(wenn ausserdem ein Jahr auf der Fach—
schule; vgl. Nr. 11).
Zur der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden (wenn ausserdem ein Jahr auf der Fachschule; vgl. Nr. 11).
Zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern(wenn ausserdem 2 Jahre auf der Fachschule; vgl. Nr. 11).
. Zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu den pharmazeutischen
Prüfungen(Nachprüfung in Latein). Zum Besuch der höheren Abteilung der Königlichen Gärtnerlehranstalt bei Potsdam (Nachprüfung in Latein).
. Zum Eintritt in die Ober-Sekunda einer Ober-Realschule.
c. Das Zeugnis der Reife für Unterprima der Oberrealschule(in 7 Jahren zu erreichen) berechtigt:
Zur Meldung behufs Ausbildung als Telegraphen-Inspektor bei den Königl. Eisenbahnen.
. Zu der Meldung zur Landmesser-Prüfung und weiterhin, nach bestandener Landmesser-
Prüfung, zum Supernumerariat bei der Königlichen Grund- und Gebäudesteuerver- waltung(„Kataster-Supernumerar“), sowie— nach Absolvierung eines kulturtechnischen Kursus zu Berlin oder Poppelsdorf und Ablegung der Kulturtechniker-Prüfung— zur Anstellung als Vermessungsbeamter bei den Königlichen Auseinandersetzungsbehörden („General-Kommissionen“).
. Zu der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden. . Zum Eintritt als Civilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat, jedoch nur,
wenn Bewerber Zahlmeister-Aspirant und nicht über 28 Jahre alt ist.
. Zum Eintritt als Civilaspirant für den Intendanturdienst der Armee, jedoch nur, wenn
Bewerber Zahlmeister-Aspirant ist. Zur Aufnahme als Studierender einer preussischen technischen Hochschule. Zum Eintritt als Studierender in eine Tierärztliche Hochschule(Nachprüfung in Latein).
. Zum Eintritt als Eleve in die Königliche Militär-Rossarztschule zu Berlin(Nachprüfung
in Latein). Zur Meldung behufs Approbation als Zahnarzt(Nachprüfung in Latein). Zum Eintritt in den Dienst bei der Reichsbank.
d. Das Zeugnis der Reife für Oberprima der Oberrealschule(in 8 Jahren zu
erreichen) berechtigt:
1. 2.
3.
Zum Eintritt als Civil-Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern.
Zum Eintritt als Civilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat bei den Kaiser- lichen Werſten.
Zur Zahlmeisterlaufbahn bei der Marine. Kann der Bedarf nicht gedeckt werden, so dürfen mit Genehmigung des Stations-Kommandos junge Leute zugelassen werden, welche das Zeugnis der Reife für Unterprima besitzen.


