Jahrgang 
1894
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Mitte Auguſt und von einer Dauer von 5 Wochen erhalten ſolle, wie es nach altem Herkommen in der Rheinprovinz üblich ſei, verneinend ausfallen müſſe.

Caſſel, 24. April. Infolge miniſterieller Verfügung vom 19. März werden die Direktoren angewieſen, für die bei den einzelnen Unterrichtsfächern ſchon für das Schuljahr 1894,95 notwendig ſcheinenden Änderungen in dem Beſtand der Schulbücher und Hülfsmittel bis zum 1. Juni die erfor⸗ derlichen Vorſchläge zu machen. Zugleich werden die Geſichtspunkte angegeben, welche bezüglich der Auswahl der zu gebrauchenden Bücher und Hülfsmittel ſeitens der Lehrerkollegien genau zu beach⸗ ten ſind.

Caſſel, 25. April. Der Antrag des Direktors, daß die Klaſſe Quarta in der Religionslehre von der Tertia getrennt unterrichtet werde, wird genehmigt.

Caſſel, den 25. April. Das Königl. Prov.Schulkollegium teilt mit, daß der Herr Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten durch Erlaß vom 18. April die Einrichtung eines ſchulplanmäßi⸗ gen Religionsunterrichts für die jüdiſchen Schüler des hieſigen Gymnaſiums und des Realprogym⸗ naſiums(Realſchule) von Oſtern dieſes Jahres ab genehmigt hat.

Caſſel, 27. April. Miniſterielle Verfügung vom 13. April, daß diejenigen Lehrer, welche an der vom 24. bis 28. Mai in Wien tagenden 42. Verſammlung deutſcher Philologen teilzunehmen wünſchen, zu dieſem Zwecke zu beurlauben ſind, ſofern dies ohne Nachteil für die einzelnen Anſtal ten geſchehen kann.

Caſſel, 1. Mai. Verfügung des Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums betr. die Beurlaubung der Leh⸗ rer, welche an der am 10. Mai in Homburg tagenden Verſammlung des Vereins von Lehrern der höheren Unterrichtsanſtalten der Provinz Heſſen Naſſau teilnehmen wollen.

Caſſel, 9. Mai. Das im Auftrage des Miniſteriums geſchriebene Werk von Oskar Höcker und Arnold LudwigZJederzeit kampfbereit wird zur Anſchaffung für die Bibliothek empfohlen.

Caſſel, 10. Mai. Mitteilung, daß auf Anordnung des Herrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten alljährlich ein Kurſus zur Ausbildung von Turnlehrern in Bonn unter Aufſicht des Kurators der dortigen Univerſität ſtattfinden ſoll. Zugleich iſt die Bekanntmachung über die Ein⸗ richtung der Turnkurſe beigefügt.

Catzel, 20. Juli. Verfügung des Herrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten betreffend die rechtzeitige Mitteilung von dem Wechſel der Schulbücher an Schüler und Buchhändler. Auch ſoll hinſichtlich der Zahl und der äußeren Ausſtattung der Schülerhefte das richtige Maß gehalten werden.

Caſſel, 29. Juli. Miniſterielle Verfügung vom 13. Juli: Ausländer ſollen zur Beſichtigung höherer Anſtalten nur dann zugelaſſen werden, wenn dazu die miniſterielle Erlaubnis erteilt worden iſt.

Caſſel, 26. September. Miniſterielle Verfügung vom 14. September, betreffend die Einrich⸗ turg hygieniſcher Kurſe an den hygieniſchen Inſtituten der Univerſitäten zu Breslau, Königsberg, Kiel, Berlin und Marburg für Verwaltungsbeamte.

Caſſel, 30. September. Das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium ordnet an, daß im Winterhalbjahr 1893/94 die regelmäßigen Unterrichtsſtunden von 8 Uhr in der Zeit von Montag den 13. No⸗