Jahrgang 
1894
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Anmeldung muß unter Vorlegung des Tauf⸗ und Geburtsſcheines, ſowie eines Impf⸗ reſp. Wieder⸗ impfungsſcheines und eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer durch die Eltern oder deren Stellver⸗ treter in Perſon oder ſchriftlich geſchehen, welche für die auswärtigen Schüler die Zuſtimmung des Direktors zu dem von ihnen zu wählenden Koſthauſe nachzuſuchen haben.

Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Regel nicht vor dem 9. Lebensjahre. An Vorkennt⸗ niſſen wird verlangt: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift, leſerliche und reinliche Handſchrift, Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben, Sicher⸗ heit in den vier Grundrechnungen mit unbenannten Zahlen.

Fulda, im März 1894. Ver Direktor

Dr. Adolf Bergmann.