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II. Aus den verfügungen der vorgesetzten Behörde.
17. Mai 1912. Oassel.
6. Juli 1912.
Berlin.
31. Oktober 1912. Cassel.
Durch Ministerialerlaß vom 17. 4. 12 wird bestimmt, daß die Kandi- daten für das Lehramt der höheren Schulen sofort bei Beginn der prak- tischen Ausbildung in den unmittelbaren Staatsdienst aufgenommen und vereidigt werden.
Ein Ministerialerlaß vom 6. Juli 1912 weist darauf hin, daß das Boxen nicht zu den lehrplanmäßigen Ubungen des Turnunterrichts gehört und in den Räumen und auf den Plätzen der Schule nicht geduldet werden darf. Auch soll UÜbertreibungen und übermäßigen Anstrengungen der jugendlichen Kräfte beim Turnen, Spielen oder Sport nachdrücklich entgegengetreten werden.
Abdruck des Ministerialerlasses vom 21. September 1912 betr. Schund- literatur:
Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zu Tage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie ver- dorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst ge- richtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nient daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses UIbel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Litera- tur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festi- gung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtsein ihrer Verantwortung die Lese- stoffe ihrer Kinder, einschließlich der Tagespresse sorgsam überwachen, das versteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand ver- hindern, das Betreten aller Buch- und Schreiby varenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng ver- bieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, daß dem Ubel ge- steuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen
selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher


