Jahrgang 
1898
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II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

Vom 17. 6. 1897. S. 3971. Abschrift des M. E. v. 31. 5. über die Verwaltungsberichte

in 4 jährigen Terminen.

9. 7. S. 4601. Abschr. des M. E. v. 2. 7. betreff. ein Stipendium von 1000 Mark zum Aufenthalt in England oder Frankreich.

18. 10. S. 6321. Runderlass v. 11. 10. betreff. die Vereinfachung des Geschäfts- ganges und die Verminderung des Schreibwerks.

15. 12. S. 7561. Neubeschaffung physikalischer Apparate.

15. 12. S. 7181. M. E. v. 31. 10. Über den Leihverkehr zwischen den Uni- versitäten und den Bibliotheken der höheren Schulen.

16. 12. S. 6766. UÜber Gebühren für Abgangs- und Reifezeugnisse u. s. W.

29. 12. S. 7979. In das Jahresprogramm ist das Verzeichnis der eingeführten

Lehrbücher aufzunehmen.

10. 2. 1898. S. 713. Mitt. des M. E. v. 30. 1. betreff. die Zeit der Entlassung der Abiturienten.

18. 2. S. 7941/97. Mitt. des M. E. v. 18. 12. 1897. Uber die Reihenfolge der Oberlehrer im Jahresbericht.

5. 3. S. 1126. M. E. v. 21. 2. Uber den Zustand der Gebäulichkeiten der

Anstalt ist zu berichten.

III. Chronik.

a) Personalnachrichten.

1. Herrn Direktor Dr. Goebel war der Urlaub, der ihm im vergangenen Schuljahre erteilt war, für das Sommerhalbjahr verlängert worden, weshalb der Unterzeichnete wieder bis auf weiteres mit der Führung der Geschäfte beauftragt wurde. Direktor Goebel sah sich indessen im Hinblick auf seine Gesundheitsverhältnisse leider genötigt, seine Versetzung in den Ruhe- stand nachzusuchen, die vom 1. Januar d. J. verfügt wurde, wobei ihm Se. Majestät der Kaiser und König den Charakter als Geheimer Regierungsrat beilegte. Das Königl. Drovinzial-Schul- kollegium übermittelte in der betr. Verfügung den Glückwunsch des Herrn Ministers zu dieser Aus- zeichnung und sprach dem Direktor wegen seiner treuen, eifrigen und erfolgreichen Wirksamkeit, im öffentlichen Schuldienste und namentlich wegen der grossen Verdienste, die er sich in mehr als dreissigjähriger reichgesegneter Thätigkeit als Leiter unseres Gymnasiums um die ihm an- vertraute Anstalt erworben, seine besondere Anerkennung und den vollsten Dank aus. Das Lehrerkollegium schliesst sich dem von der Behörde ausgesprochenen Wunsche, es möge dem