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16. Dsgl. vom 4. Dezember S. 7381, bezw. Min.⸗Erlaß vom 11. November U. II. 2368, betr. Beſtimmungen über die Prüfung der Reife für Prima.
17. Dsgl. vom 19. Dezember S. 7424, bezw. Min.⸗Erlaß vom 27. November U. II. 1269, betr. Verwaltung von Nebenämtern, Erteilen von Privatunterricht und Halten von Penſionären ſeitens der Leiter und Lehrer höherer Schulen.
18. Dsgl. vom 6. Januar 8. 7681, bezw. Min.⸗Erlaß vom 5. Dezember, betr. die Verleihung von Handſchriften, wertvollen Druckſachen ꝛc. ſeitens der Bibliotheken der höheren Lehranſtalten.
19. Dsgl. vom 16. Januar S. 261, bezw. Min.⸗Erlaß vom 2. Januar, betr. Vermerk über die Dispenſation vom Turnen auf den Zeugniſſen der wiſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährig⸗frei⸗ willigen Dienſt.
20. Dsgl. vom 9. Februar S. 873, betr. den vom 2. bis 14. April in Göttingen abzuhaltenden naturwiſſenſchaftlichen Ferienkurſus.
III. Chronik der Schule.
a) Perſonalnachrichten.
1. Durch Verfügung des Königl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 8. April S. 2107 wurde der wiſſen⸗ ſchaftl. Hülfslehrer Eſcher aus ſeiner Beſchäftigung am hieſigen Gymnaſium entlaſſen behufs Übernahme einer Stelle an der Ober-Realſchule zu Wiesbaden.
2. Durch Depeſche vom 11. April(bzw. Verfügung vom 5. Mai S. 3244) wurde der wiſſenſchaftl. Hülfslehrer Albert Marxhauſen bis auf Weiteres als halbbeſoldeter wiſſenſchaftl. Hülfslehrer dem hieſigen Gymnaſium übcrwieſen mit einer Remuneration von 900 Mk. jährlich.
Albert Marxhauſen, geb. am 1. Oktober 1861 zu Rinkenkuhl, Kreis Witzenhauſen, evangeliſcher Konfeſſion, wurde vorgebildet auf dem Friedrichs⸗Gymnaſium zu Caſſel und der Kreuzſchule in Dresden, ſtudierte in Tübingen und Marburg Philologie, beſtand das Examen pro facultate docendi am 27. Mai 1887 zu Marburg und abſolvierte ſein Probejahr Oſtern 1887— 88 am Gymnaſium zu Hanau. Nachdem er vorübergehend in Frankfurt a. M., in Hadamar und in Marburg beſchäftigt geweſen, wurde er Oſtern 1891 als Vertreter eines beurlaubten Lehrers an das Gym⸗ naſium in Barmen berufen und Oſtern 1892 wurde ihm an derſelben Anſtalt eine Hülfslehrerſtelle([800 Mk. Gehalt) übertragen. Aus dieſer Stellung ſchied er Oſtern 1893, um in ſeine Heimatprovinz zurückzukehren, und wurde dem hieſi⸗ gen Gymnaſium als halbbeſoldeter wiſſenſchaftlicher Hülfslehrer überwieſen.
3. Durch Verfügung vom 4. April S§. 2001/2 erhielten die Oberlehrer Range und Dr. Weſener das vom 27. März 1893 datierte Patent als„Prof eſſor“.— Ebenſo wurde zufolge Verfügung vom 25. Mai S§. 3718 der Oberlehrer Pfarrer Breitung durch Patent vom 21. Mai zum„Profeſſor“ ernannt.
4. Durch Allerhöchſte Ordre vom 10. April 1893 wurde zufolge Verfügung vom 1. Mai S. 2974 den Profeſſoren Dr. Koerber und Range der Rang der Räte 4. Klaſſe verliehen.
5. Durch Verfügung vom 25. November S. 7258 wurde der wiſſenſchaftl. Hülfslehrer Ernſt Dietz mit der Vertretung erkrankter Lehrer am hieſigen Gymnaſium beauftragt. Nach Ablauf dieſes Auftrages, der einen Monat dauerte, wurde durch Verfügung vom 29. Dezember S8. 7781 genehmigt, daß er als un⸗ beſoldeter Hülfslehrer an der Anſtalt mit einigen Unterrichtsſtunden beſchäftigt werde.


