Jahrgang 
1894
Einzelbild herunterladen

26

Das neue Schuljahr beginnt den 2. April, des Vormittags 8 Uhr, mit der Prüfung der neu an⸗ gemeldeten Schüler, der Unterricht am folgenden Tage.

Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete während der Ferien entgegen. Sie müſſen ſpäteſtens bis zum 1. April erfolgt ſein, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich unter Vorlegung eines Tauf⸗ oder Geburtsſcheines ſowie eines Impfſcheines bezw. Wiederimpfungsſcheines und eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer über Kenntniſſe und Betragen⸗

Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete 9. Lebensjahr erforderlich. An Vorkennt niſſen wird verlangt: a) Fertigkeit im deutlichen und ſinngemäßen Leſen, ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung mündlich oder ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten Zahlen; d) Kennt⸗ nis bibliſcher Geſchichten. Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.

Fulda, den 12. März 1894.

Der Königliche Gymnasial-Virektor Dr. Eduard Goebel.