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11. Verf. vom 16. Okt. S. 5341, bzw. Min.⸗Erlaß vom 14. Okt.(B. 2982), btr. die am 26. Okt. zu veranſtaltende Moltke⸗Feier.
12. Verf. vom 28. Nov. S. 6110, btr. die Beflaggung an dem Gedenktage des Regierungsantritts des Großen Kurfürſten vor 250 Jahren.(1. Dez. 1640.)
13. Verf. vom 30. Dezbr. S. 6412, btr. den Gebrauch des Choralbuchs zum evangel. Kirchen⸗ geſangbuch für den Konſiſtorialbezirk Caſſel.
14. Verf. vom 30. Dezbr. S. 6480, bzw. Min.⸗Erlaß vom 27. Dez.(U. II. 10331), btr. den Wegfall des lateiniſchen Aufſatzes bei der Reifeprüfung, ſowie der Ueberſetzung in das Griechiſche bei dem Übergang in die Prima.
15. Verf. vom 8. Januar 1891 S. 88., bzw. Min.⸗Erlaß vom 12. Juni vor. Is.(U. II. 1882), wonach es geſtattet iſt, daß Studierende an dem Gymnaſium, an welchem ſie das Reifezeugnis erworben haben, nachträglich die Prüfung im Hebräiſchen ablegen; jedoch muß das Geſuch im erſten Jahre nach dem Abgang von der Schule erfolgen.
16. Verf. vom 12. Januar S. 91, bzw. Min.⸗Erlaß vom 2. Jan.(G. III. 2414), btr. die An⸗ wendung des Invaliditäts- und Altersverſicherungsgeſetzes vom 22. Juni 1889 auf die bei den ſtaatlichen Behörden auf Grund eines kontraktlichen Verhältniſſes beſchäftigten Arbeiter und das dabei ein⸗ zuhaltende Verfahren.
III. Chronik der Schule.
a) Perſonalnachrichten.
1. Durch Verf. des Königl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 30. Januar 1890 S. 402 war der Oberlehrer Otto Range vom 1. April ab in die durch Penſionierung des Oberlehrers Dr. Bölke erledigte zweite Oberlehrerſtelle berufen worden.
Otto Range, geb. zu Abterode(Kr. Eſchwege) am 23. Januar 1844, evangel. Konfeſſion, widmete ſich von
Oſtern 1864 bis Herbſt 1867 in Marburg dem Studium der klaſſiſchen Philologie und legte daſelbſt am 20. De⸗
zember 1867 die Staatsprüfung ab. Am 8. Februar 1868 trat er am Gymnaſium zu Caſſel ſein Probejahr an und
wurde daſelbſt von Oſtern des nämlichen Jahres an zugleich als Hülfslehrer beſchäftigt. Unterm 30. April 1870 zum ordentlichen Lehrer an der genannten Anſtalt beſtellt, verblieb er in dieſer Stellung bis Michaelis 1880, wo er zum
Oberlehrer ernannt und an das Realgymnaſium zu Wiesbaden verſetzt wurde.
2. Durch Königliches Patent vom 15. Juli wurde der Oberlehrer Dr. Weſener zum Hauptmann der Landwehr⸗Infanterie I. Aufgebots befördert und erhielt die Landwehr⸗Dienſtauszeichnung I. Klaſſe.
3. Der Kandidat des höheren Lehramts Heinr. Herchenröder, welcher ſeit Vollendung ſeines Probe⸗ jahrs als unbeſoldeter Hülfslehrer mit einigen Lehrſtunden an unſerer Anſtalt beſchäftigt war, gab zu An⸗ fang November dieſe Stellung auf, um die Leitung einer Lateinſchule in Orb zu übernehmen.
4. Der wiſſenſchaftliche Hülfslehrer Dr. Theodor Haas, durch Verf. vom 1. April pr. S 1594 bis auf Weiteres mit der Verwaltung einer ordentlichen Lehrerſtelle beauftragt, wurde durch Verf. vom 31. Januar d. J. S. 394 zum ordentlichen Lehrer am hieſ. Gymnaſium vom 1. Januar ab ernannt.


