— 23—
Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete 9. Lebensjahr erforderlich. An Vor⸗ kenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit im deutlichen und ſinngemäßen Leſen, ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung mündlich oder ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten Zahlen; d) Kenntnis bibliſcher Geſchichten.— Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.
Fulda, den 14. März 1891. Der Königliche Gomnasinl-Direktor Dr. Eduard Goebel.


