Jahrgang 
1891
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Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete 9. Lebensjahr erforderlich. An Vor⸗ kenntniſſen wird verlangt: a) Fertigkeit im deutlichen und ſinngemäßen Leſen, ſowie im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) die Fähigkeit eine kurze Erzählung mündlich oder ſchriftlich ohne allzu grobe Fehler wiederzugeben; c) praktiſche Geläufigkeit in den vier Spezies mit unbenannten Zahlen; d) Kenntnis bibliſcher Geſchichten. Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.

Fulda, den 14. März 1891. Der Königliche Gomnasinl-Direktor Dr. Eduard Goebel.