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befreit. Es wurde in der Regel die eine Hälfte der Stunde auf Frei⸗ und Ordnungsübungen, die andere auf Übungen an den verſchiedenen Geräten verwendet.— Auch für Schwimmunterricht war den
Schülern in der von Herrn G. Feuerſtein errichteten Bade⸗ und Schwimmanſtalt unter Leitung des Gymnaſiallehrers Jung Gelegenheit geboten.
b) Die Geſangübungen der beiden Abteilungen der Selekta(Tenor und Baß, Sopran und Alt) leitete in je 1 St. wöchentlich der Geſanglehrer Kantor Geſang. Außerdem wurden die kathol. und evangel. Schüler abwechſelnd 1 St. wöchentlich im kirchlichen Choralgeſange geübt.
c) Zeichenunterricht für Geübtere, woran 31 Schüler der Tertia, Sekunda und Prima teil⸗ nahmen, erteilte Mittwoch und Sonnabend von 1—3 Uhr in 2 Abteilungen der Zeichenlehrer Binder. Es wurden Zeichnungen in Bleiſtift, Kreide und Aquarellfarben angefertigt.
II. Aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
1. Verf. vom 15. April 1890 S. 690 ¹, btr. die im Laufe des Sommers vorzunehmende Augen⸗ Unterſuchung ſeitens der von dem Herrn Prof. Dr. Schmidt⸗Rimpler dazu angeleiteten Lehrer.
2. Verf. vom 24. April S. 2134, btr. die neue Ordnung der praktiſchen Ausbildung der Kan⸗ didaten für das Lehramt an höheren Schulen.
3. Verf. vom 12. Mai S. 2647, betr. die Stiftung eines neuen Ehrenzeichens—„Allgemeines Ehrenzeichen in Gold“— für Perſonen des Civil- und Militärſtandes, ſowie Beſtimmungen über das Verfahren bei Vorſchlägen für die Verleihung von Auszeichnungen.
4. Verf. vom 13. Mai S. 2820, bzw. Min.⸗Erlaß vom 5. Mai(U. II. 5765), wonach Schüler, die nicht auf Grund eines Verſetzungszeugniſſes die Aufnahme in die Prima beanſpruchen können, event. einer ſtrengen und förmlichen Aufnahmeprüfung, einſchließlich einer(griechiſchen und) franzöſiſchen Ver⸗ ſetzungsarbeit unterzogen werden ſollen.
5. Verf. vom 16. Juni S. 3555, btr. Ausſtellung von Zeugniſſen für Lehrer an höheren Schulen ſeitens der Dirigenten. Zu freihändigem Gebrauch ſollen dergleichen nicht ausgeſtellt werden.
6. Verf. vom 9. Aug. S. 3777, btr. die Ergebniſſe der Portepeefähnrichs⸗Prüfung primareifer Examinanden.
7. Verf. vom 17. Sept. S. 4865, bzw. Min.⸗Erlaß vom 4. Sept.(G. III. 1619), wonach am 1. Dezember wegen der Volkszählung der Unterricht ausfallen ſoll.
8. Verf. vom 20. Sept. S. 4937, bzw. Min⸗Erlaß vom 12. Sept.(U II. 3365), btr. den Übertritt von preußiſchen höheren Lehranſtalten an nichtpreußiſche Schulen. Vorkommenden Falles ſind die Gründe einer ſorgfältigen Prüfung zu unterziehen.
9. Verf. vom 27. Sept. S. 4812, btr. die Gehalts⸗Aufbeſſerung der Schuldiener bei den ſtaat⸗ lichen höheren Lehranſtalten(vom 1. April ab).
10. Verf. vom 14. Okt. S. 5004, wodurch die neuen Beſtimmungen über das bei Reiſen Sr. Majeſtät c. ſeitens der Civilbehörden einzuhaltende Verfahren mitgeteilt werden.


