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6. Naturkunde: 2 St. Im S. Beſchreibung von Pflanzen mit großen Zwitterblüten; im Anſchluß daran Erläuterung morphologiſcher Grundbegriffe. Im W. Beſchreibung von einzelnen Säugetieren und Vögeln. Erläuterung der wichtigſten zoologiſchen Grundbegriffe. Dr. Müller.
7. Geſang: 1 St. Erklärung und Einübung der Notenſchrift. Dynamiſche und rhythmiſche Übungen. Einübung von Liedern nach dem Liederkranz von Erk und Greef. Geſang.
8. Zeichnen: 2 St. Geometriſches und perſpektiviſches Zeichnen gradliniger Körper und Zuſammen⸗ ſtellung architektoniſcher Gebilde. Anfänge im Landſchaftzeichnen mit leichter Schattierung. Binder.
9. Schreiben: 2 St. Einübung deutſcher und lateiniſcher Schrift in genetiſcher Folge. Der Ordinarius.
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Turnen und fakultativer techniſcher Unterricht.
a) Die Turnübungen wurden in 10 St. wöchentlich mit 5 verſchiedenen Abteilungen, deren jede ca. 45 Schüler zählte, unter Leitung des Turnlehrers Friedr. Jäneke(4 St.) ſowie des Hülfslehrers Jung(bei den 3 untern Abteilungen) betrieben; 15 Schüler waren auf Grund ärztlicher Zeugniſſe befreit. Es wurde in der Regel die eine Hälfte der Stunde auf Frei⸗ und Ordnungsübungen, die andere auf Übungen an den verſchiedenen Geräten verwendet.— Auch für Schwimmunterricht war den Schülern in der von Herrn G. Feuerſtein errichteten Bade⸗ und Schwimmanſtalt unter Leitung des Gymnaſial⸗Hülfslehrers Jung Gelegenheit geboten. Schwimmunterricht nahmen 11 Schüler, während 95 andere ſich unter deſſen Aufſicht am Schwimmen oder Baden beteiligten.
b) Die Geſangübungen der beiden Abteilungen der Selekta(Tenor und Baß, Sopran und Alt) leitete in je 1 Stunde wöchentlich der Geſanglehrer Kantor Geſang. Außerdem wurden die kathol. und evangel. Schüler abwechſelnd 1 St. wöchentlich im kirchlichen Choralgeſange geübt.
c) Zeichenunterricht für Geübtere, woran außer einer Anzahl Quartaner 33 Schüler der Tertia, Sekunda und Prima teilnahmen, erteilte Mittwoch und Sonnabend von 1—3 Uhr in 2 Abteilungen der Zeichenlehrer Binder. Es wurden Zeichnungen in Bleiſtift, Kreide und Aquarell⸗Farben angefertigt.
II. Aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
1. Verf. vom 13. März 1887 S. 961, bzw. Min.⸗Erlaß vom 25. Febr.(U. II. 366), wonach auch beim Schulunterrichte das Ries zu 1000 Bogen gerechnet werden ſoll.
2. Verf. vom 5. April S. 1530, bzw. Min.⸗Erlaß vom 30. März(U. II. 618), wodurch eine Re⸗ viſion der Überſetzungen aus dem Griechiſchen der diesjährigen Abiturienten durch die Königl. Wiſſen⸗ ſchaftlichen Prüfungskommiſſionen angeordnet wird.— Durch Verf. vom 5. Januar c.§. 32, bzw. Min.⸗ Erlaß vom 22. Dezember(U. II. 2795) wurden die Ergebniſſe dieſer Reviſion zur Kenntnis und Nach⸗ achtung mitgeteilt.
3. Verf. vom 25. April S. 1656, bzw. Min.⸗Erlaß vom 2. April(U. II. 5236), btr. maßgebende Beſtimmungen für die Aufſtellung der Schülerfrequenz⸗Überſichten.


