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Ehe daher die Eltern ein Kind dem Gymnaſium zuführen, mögen ſie ernſtlich mit ſich darüber zu Rate gehen, ſowohl ob mit Rückſicht auf den zukünftigen Beruf des Kindes das Gymnaſium die geeignete Bildungsanſtalt ſei, als auch ob dasſelbe für einen erfolgreichen Beſuch des Gymnaſial⸗Unterrichts die er⸗ forderliche Begabung beſitze. Kinder, welche den unerläßlichen Anforderungen dieſes Unterrichts zu entſprechen nicht imſtande ſind, werden eine Laſt für die Anſtalt, und für die Eltern eine Quelle von Verdruß und Sorgen. Sie ſchleppen ſich nur mühſam von Klaſſe zu Klaſſe fort und haben, wenn ſie endlich den ein⸗ geſchlagenen Weg aufzugeben ſich genötigt ſehen, nichts Rechtes für das Leben gelernt. Denn eine in ge⸗ wiſſem Sinne abgeſchloſſene Bildung gibt das Gymnaſium, welches als die Vorbereitungsanſtalt für einen wiſſenſchaftlichen Beruf anzuſehen iſt, eigentlich nur jenen, welche es vollſtändig durchmachen. Daher thut
derjenige, welcher nur die Berechtigung zum einjährigen Militärdienſt ſich erwerben will, in den
meiſten Fällen beſſer ſeine Vorbildung auf einer anderen Anſtalt zu ſuchen. Er erlangt ſie dort nicht nur leichter und ſchneller, ſondern die daſelbſt erworbenen Kenntniſſe ſind ihm auch für das praktiſche Leben durchweg nützlicher. Im eigenſten Intereſſe der Eltern und ihrer Kinder aber liegt es, wenn letztere ſchon in den drei unterſten Klaſſen nicht mitkommen können, den Beſuch des Gymnaſiums bei Zeiten aufzugeben.
Fulda, 17. März 1888.
Der Königl. Gymnaſial⸗Direktor Dr. Gò. Goebel.
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