Jahrgang 
1883
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6. Am 2. September wurde zum Andenken an die glorreichen Erfolge des Krieges von 1870/71 eine öffentliche Schulfeierlichkeit veranſtaltet, bei welcher Herr Oberlehrer Dr. Zilch die Feſtrede hielt.

7. Am 23. September wurde das Sommerſemeſter durch einen öffentlichen Schulaktus mit Abiturienten⸗ Entlaſſung feierlich geſchloſſen, den auch der hochwürd. Herr Biſchof Georg durch ſeine Gegenwart auszeichnete. Vorher war kirchliche Schlußfeier in der Nonnenkirche.

8. Am 9. Oktober wurde das Winterſemeſter mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler eröffnet. Am folgenden Tage begann der regelmäßige Unterricht, nachdem vorher ein feierlicher Gottesdienſt in der Nonnenkirche, ſowie der übliche Eröffnungsaktus in der Aula ſtattgefunden hatte.

9. Am 2. Dezember wurde in der Nonnenkirche für die verſtorbenen Wohlthäter des Gymnaſiums das jährliche Gedächtnisamt gehalten.

10. Am 4. Februar, einem Sonntage, wurde das Andenken an Hrabanus Maurus, den Schöpfer des deutſchen Schulweſens, durch Hochamt und Predigt in der Nonnenkirche feſtlich begangen.

11. Die Sommerferien dauerten vom 3. bis 30. Juli, die Herbſtferien vom 25. September bis 8. Oktober, die Weihnachtsferien vom 23. Dezember bis 7. Januar incl. Außerdem war der 5. Juni wegen Erhebung der allgemeinen Berufsſtatiſtik Ferialtag.

C. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.

1. Verf. vom 26. März pr. S.(d. i. Prov.⸗Schulkollegium) 869, bzw. Min.⸗Verf. vom 23. Okt. 1881, btr. die Pflicht der Beamten u. Behörden die Beſteuerung der ſtempelpflichtigen Urkunden zu prüfen.

2. Min.⸗Erlaß vom 31. März, womit die neuen Lehrpläne für die höheren Schulen nebſt Aus⸗ führungsbeſtimmungen überſandt werden.

3. Verf. vom 24. April S. 1808, wonach der Herr Miniſter durch Erlaß vom 5. April(U. II. 5565) die Aufhebung der Verwaltungs⸗Kommiſſionen bei den ſtaatlichen Gymnaſien der Provinz ſowie Überweiſung der btr. Funktionen an die Direktoren verfügt hat.

4. Verf. der Kgl. Reg. zu Caſſel, wonach dem Sekundaner Joh. Timm für die von demſelben be⸗ wirkte Rettung des Füſiliers Kneip vom Tode des Ertrinkens(vgl. das vorjährige Progr. S. 33 Nr. 10) von dem Herrn Miniſter des Innern die große ſilberne Erinnerungsmedaille verliehen wor⸗ den iſt.

5. Verf. vom 28. April S. 1948, wonach am 5. Juni wegen der an dieſem Tage ſtattfindenden Er⸗ hebung einer allgemeinen Berufsſtatiſtik ꝛc. der Unterricht ausfällt.

6. Verf. vom 27. April S. 4929, btr. Erläuterungen zu§. 15 des Regulativs über Dienſtwoh⸗ nungen bezüglich der übernahme von Einquartierungslaſten. Es heißt darin s. pos. 7 wörtlich:Von der Quartierleiſtung ſind nach§. 4 des Reichsgeſetzes vom 13. Febr. 1875(Reichs⸗Geſetzbl. S. 52) die zum öffentl. Unterricht beſtimmten Gebäude befreit. Sind in einem, ſeinem Haupt⸗ und vorzugsweiſen Zwecke nach zum Unterrichtslokal beſtimmten Gebäude zugleich Dienſtwohnungen ein⸗ gerichtet, ſo hebt dies die geſetzliche Einquartierungsfreiheit des Gebäudes nicht cu f.

7. Verf. vom 24. April S. 1786, bzw. Min.⸗Erlaß vom 5. April(G. III., 540), btr. den An⸗ und