Jahrgang 
1883
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Verkauf von Effekten für den Staat, deſſen Kaſſen und Inſtitute durch Vermittelung der Secehandlungs⸗ Societät zu Berlin. Ebendarüber handelt eine Verf. vom 15. Juni S. 2482, bzw. Min.⸗Erlaß vom 29. April(G. III, 899), u. vom 28. Nov. S. 5448, bzw. Min.⸗Erlaß vom 2. Nov.(G. III, 3558.)

8. Verf. vom 1. Mai S. 2122, btr. die Herſtellung des im Gymnaſialhofe aufgefundenen Brunnens und die Herſtellung einer Pumpe auf demſelben. Vgl. das vorjähr. Progr. S. 33 Nr. 12.*)

9. Verf. vom 6. Mai S. 2261, wodurch das Geſuch des Prov.⸗Rabbinen Dr. Cahn um Einrichtung eines israelitiſchen Religionsunterrichts am hieſ. Gymn., da das Bedürfnis nicht anerkannt werden kann, ab⸗ ſchlägig beſchieden wird.

10. Verf. vom 12. Juni S. 2942, womit die von Oſtern 1883 an in Geltung kommende neue Prü⸗ fungs⸗Ordnung für die Entlaſſungsprüfung nitgeteilt wird.

11. Verf. vom 14. Juni S. 1853, btr. An⸗ und Verkauf von auf den Inhaber lautenden Wertpa⸗ pieren reſp. deren Außerkurs⸗ und Wederintnrsſehnns

12. Verf. vom 26. Juni S. 3120, bzw. Min.⸗Verf. vom 12. Juni(G. III, 2121 ac.), btr. Ausfüh⸗ rung des Geſetzes vom 25. Mai c. über die Fürſorge für die Wittwen und Waiſen der un⸗ mittelbaren Staatsbeamten nebſt Ausführungsbeſtimmungen und Erläuterungen.

13. Verf. vom 11. Juli S. 3443, btr. die veränderte Abgrenzung der Lehrpenſa im Griechiſchen und Franzöſiſchen.

14. Verf. vom 21. Juli S. 3524, bzw. Min.⸗Verf. vom 10. Juni(II. II, 6846), wonach am hieſ. Gymnaſium vom 1. Juli c. ab eine ordentliche Lehrerſtelle eingezogen perden ſoll und bis auf Weiteres dafür eine etatsmäßige Hülfslehrerſtelle bewilligt wird.

15. Verf. vom 23. Auguſt S. 4056, btr. die Sorge für ausreichende Sicherung der Anſtalt gegen Feuersgefahr, namentlich bei plötzlich ausbrechendem Brande.

16. Verf. vom 14. Sept. S. 4342, wonach dem Kand. des höh. Lehramts Joh. Jung durch Min. Erlaß der Eintritt in die Königl. Turnlehrer⸗Bildungsanſtalt zu Berlin für den nächſten Kurſus geſtattet und eine monatl. Unterſtützung von 120 M. aus Centralfonds bewilligt worden iſt.

17. Verf. vom 16. Sept. S. 3958, btr. die rechnungsmäßige Behandlung der den Anſtaltskaſſen ver⸗ bleibenden Überſchüſſe in der Jahres⸗Rechnung ſowie in den Finalabſchlüſſen.

18. Verf. vom 31. Jan. c.§. 418, btr. Beſtimmungen über die Vereidigung reſp. Verpflichtung der Lehrer.

19. Verf. vom 3. März S. 918, btr. die diesjährige Feier des Geburtstages Sr. Maje⸗ ſtät des Kaiſers und Königs.

*) Zur Ergänzung diene Folgendes. Die Benutzung des vorzüglichen Brunnens ſcheint mit Beendigung des Baues der von Fürſtabt Adolf von Dalberg 1734 errichteten Univerſität(des jetz. Gymnaſiums) eingeſtellt zu ſein. Es fand ſich nämlich nach Beſeitigung des Waſſers zunächſt eine etwa 1,5 m hohe Schicht ganz reinen ſcharfen Mauerſandes mit Kalkteilen vermiſcht vor, ohne Zweifel Baumaterial, das bei Herausſchaffung des Waſſers zur Mörtelbereitung an den Kübeln haftete und abgeſpült worden war; hierauf. Steine, welche offenbar Teile der früheren Brunneneinfriedigung geweſen; dann folgte bis auf die Sohle ein ſchwarzer, ſchmutziger Satz mit verſchiedenen Ziegelſtücken, Eiſenteilen c. Wäre der Brunnen noch längere Zeit nach Vollendung des Gebäudes benutzt worden, ſo hätte ſicherlich wohl über der oberſten Sandſchicht eine ähnliche Ablagerung wie unten bemerkbar ſein müſſen.