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8. Verfügung vom 2. Juli(S. 1189) bezw. Min.⸗Verf. vom 22. Febr., betr. die Vefreiung der In⸗ haber von Dienſtwohnungen von deren Unterhaltung nach§. 5 des Regulativs vom 18. Okt. 1822.— Der Gehaltſatz, bis zu welchem die Unterhaltungspflicht wegfällt, iſt von 300 auf 350 Thlr. erhöht worden.
9. Verfügung vom 31. Juli(S. 3936), wodurch die Min.⸗Verf. vom 24. desſ. Mts, betr. die Betheiligung der höheren Lehranſtalten an öffentlichen Prozeſſionen zur Kenntniß und Nachachtung mitgetheilt wird.— Darnach iſt„den Direktoren und Lehrern jede Mittheilung über das Stattfinden von öffentl. Prozeſſionen an Lehrer und Schüler, ſowie die Betheiligung der Anſtalten als ſolcher an ihnen und das Einnehmen beſtimmter Stellen in denſelben“ unterſagt.
10. Verfügung vom 20. Sept.(8. 3850), wonach kein Lehrer des Gymn. eine mit einem Vermögens⸗ vortheil verbundene Stellung als Mitglied des Vorſtandes, Aufſichts⸗ oder Verwaltungsraths einer Aktien⸗, Kommandit⸗ oder Bergwerksgeſellſchaft oder in einem Komité zur Gründung ſolcher einnehmen ſoll.
11. Verfügung vom 23. Sept.(S. 4728), wonach die Lehrerſöhne event. auch von der Entrichtung des Eintrittsgelds befreit ſein ſollen(vom 1. Okt. 1875 ab).
12. Verfügung vom 29. Okt.(S. 5359), wodurch die Min⸗Verf. vom 14. desſ. Mts.(U. II. 5336), betr. die häusliche Beſchäftigung der Schüler, unter näheren Weiſungen zur Kenntniß und Nach⸗ achtung mitgetheilt wird.
13. Verfügung vom 2. Nov.(S. 5620) und bezw. Min.⸗Verf. vom 30. Okt., wonach am 1. Dec. wegen der Volks⸗ und Gewerbezählung der Unterricht ausfällt.
14. Verfügung vom 3. Nov.(§. 4805), betr. die Ordnung der religiöſen Uebungen.
15. Verfügung vom 5. Nov.(8. 5678), betr. die Beſeitigung jeder nicht zum Schulgottesdienſte ge⸗ hörigen Gebetseinlage.
16. Verfügung vom 1. Dez.(S. 6116), wodurch ein Geſuch der hieſigen Synagogengemeinde, betr. die Ertheilung jüdiſchen Religionsunterrichtes an die Schüler des Gymnaſiums auf Grund der Min.⸗Verf. vom 30. April 1874(U. II. 2240), abſchlägig beſchieden wird.
17. Verfügung vom 16. Dez.(S8. 6602), wodurch die Min.⸗Verf. vom 8. d. M., betr. eine weitere Erhöhung des Schulgeldes auf 90 und reſp. 100 Mark zum eingehenden Bericht überſandt wird.
18. Verfügung vom 26. Jan. 1876(S8. 478) bezw. Min.⸗Verf. vom 18. desſ. M., betr. den jüdiſchen Religionsunterricht an höheren Lehranſtalten, als Ergänzung der Min.⸗Verf. vom 30. April pr.
19. Verfügung vom 14. Febr.(8. 997), wonach die ſchriftlichen Aufgaben für die Abiturienten unmittelbar nach deren Anmeldung(im Januar reſp. Juli) dem Königl. Departementsrath zur Auswahl eingereicht werden ſollen.
20. Verfügung vom 16. Febr.(S. 1062), betr. die Beaufſichtigung der Schüler zwiſchen den einzelnen Lehrſtunden.
21. Verfügung vom 17. Febr.(S. 1056) beßw. MMin.„Verf. vom 10. desſ. M., wodurch angeordnet wird, am 10. März als dem 100 jährigen Geburtstage der hochſeligen Königin Louiſe an Stelle der beiden letzten Unterrichtsſtunden des Vormittags eine angemeſſene Schulfeier treten zu laſſen.


