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in Swakopmund. Ferner beteiligte ſie ſich an den gemeinſamen Veranſtaltungen der hieſigen Schulgruppen. Zur Pfingſttagung des V. D. A. in Gmunden ſandte ſie einen Vertreter(Heuſer IIa¹).
13. Die Anſtalt beteiligte ſich am Vertrieb der Wohlfahrtsbriefmarken.
14. Ausbau und YVerbeſſerung der Schulgebäude: Mit Beginn des Schuljahres wurde das Haus Burg 11(Bindernagel'ſches Haus) als Wohnhaus bezogen, und zwar von 31 Schülern. Wir danken der Regierung, daß ſie den Ausbau dieſes Hauſes bewilligt und ſo der größten Wohnungsnot der Schüler geſteuert hat. Ferner danken wir dem Hochbauamt Frieèberg für die Herrichtung des Hauſes. Aus der Miete, die von den Heimſchülern eingeht, konnten wir die Einrichtung etwas bequemer geſtalten. Im Schülerheim, Burg 8, wurden ver⸗ ſchiedene Zimmer neu geſtrichen, ebenſo wurde ein Waſchraum neuzeitlich hergerichtet.
In den Oſterferien wurde die Küche der Koſtgemeinſchaft in Yerputz uns Anſtrich neu hergeſtellt.
Im Haus Burg 3(Phyſik⸗ und Chemie⸗, Zeichen⸗ und Speiſeſaal) wurde im Winter Zentralheizung eingebaut. Zeichenſaal und Treppenbau wurden friſch geſtrichen.
15. Stiftungen und Geſchenke: I. YVon Herrn Georg Bauer⸗Bruck, Radierer, Berlin erhielten wir 10 Kupferſtiche.— 2. Vom Miniſterium für Kultus und Bildungsweſen den„Deutſchen Sprachatlas“, Tieferung 2.— 3. Von verſchiedenen Verlagen und Autoren eine Anzahl Bücher. Für alle dieſe Zuwendungen danken wir herzlichſt.
V. Bücherei, Zeitſchriften.
Die Zugänge zur Bücherei und die gehaltenen Zeitſchriften können aus Erſparnisgründen nicht mitgeteilt werden.— Die Schülerbücherei wurde beträchtlich vermehrt, die Bücherei des Schülerleſeſaals weiter ausgebaut.
I. Mitteilungen an die Eltern.
1. Das neue Schuljahr beginnt am Montag, dem 15. April 1929, mit der Aufnahme⸗ prüfung. Der Anterricht beginnt für alle Schüler am Dienstag, dem 16, April, vormittags 8 Uhr.
2. Die Ferien verteilen ſich im kommenden Schuljahr folgendermaßen:
Oſterferien: vom 24. 3. bis 14. J. 1929; Pfingſtferien: vom 19. 5. bis 26. 5. 1929; Sommerferien: vom 13. 7. bis I1. 8. 1929; Herbſtferien: vom 29. 9. bis 13. 10. 1929; Weihnachtsferien: vom 22. 12. 29 bis 5. 1. 30; Oſterferien: vom 6. 4. bis 27. 4. 1930.
3. Das Schulgels beträgt vom 1. April 1928 ab monatlich:
a) voller Satz(für einzige Kinder und ſolche, die keine Geſchwiſter mehr in die Schule gehen haben) 17.50 RM.
b) bei gleichzeitiger Schulausbildung von 2 und mehr Geſchwiſtern:
bei zwei Geſchwiſtern je 14.50 RM. bei drei Geſchwiſtern je 11.50 RM. bei vier Geſchwiſtern je 9.50 RM. bei fünf Geſchwiſtern je 6.50 RM. bei ſechs und mehr Geſchwiſtern 4.— RM.
Die Ermäßigung gilt nicht nur, wenn Geſchwiſter die gleiche höhere Schule beſuchen, ſondern auch dann, wenn ſich Geſchwiſter in verſchiedenen höheren Schulen, in der Volksſchule (ausſchließlich Pflichtfortbildungsſchule), in Privatſchulen, gewerblichen AUnterrichtsanſtalten, auf der Aniverſität oder Hochſchule befinden.


