Jahrgang 
1929
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Vorſchrift auf einem beſonderen Vordoͤruck ausgeſtellt ſein, der bei der Direktion gegen Erſatz der Druckkoſten zu haben iſt.

9. Auskunft über die Teiſtungen eines Schülers erteilt jeder Tehrer bereitwilligſt, jedoch nicht während des Anterrichts. Wirèd von dem Klaſſenführer oder vom Direktor Aus⸗ kunft über die geſamten Teiſtungen eines Schülers gewünſcht, ſo kann ſie nur erteilt werden, wenn der Beſuch ſpäteſtens am Tage vorher angemeldet war.

10. Es empfiehlt ſich, Zuſchriften an die Anſtalt nicht an die perſönliche Anſchrift des Direktors, ſondern andie Direktion der Aufbauſchule in Frieoberg(Heſſen) zu richten.

11. Der Direktor iſt jeden Tag von 11 ½ 12 ½ Ahr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen, nach vorheriger Anmeldung auch zu jeder anderen Zeit. V

12. Die Angehörigen der auswärtigen Schüler werden auf den§ 4 der Schuloroͤnung auf⸗ merkſam gemacht, wenn ſie ihre Kinder in Frieoberg in Privatwohnungen unterbringen wollen. (Die Schuloronung iſt im Zeugnisheft abgedruckt!) Vor dem Mieten einer Wohnung in der Stadt iſt mit dem Direktor und dem Klaſſenführer Rückſprache zu nehmen; bei jedem Wohnungs⸗ wechſel iſt vorher Anzeige zu erſtatten. Das Wohnen in Gaſthäuſern iſt verboten.

Friedberg, im März 1929. Direktion der Aufbauſchule:

Dr. Jaber.