. Mitteilungen an die Eltern.
1. Die Anmeldungen werden noch bis zum Anfang des neuen Schuljahres entgegenge⸗ nommen. Die Aufnahmeprüfungen finden am Montag, den 25. April, vormittags 9 Uhr ſtatt. Der ſtundenplanmäßige Unterricht beginnt am Dienstag, den 26. April, vor⸗ mittags 7⁵55 Uhr..
2. Das Schulgeld iſt mit Wirkung vom I. April 1927 etwas erhöht, doch iſt die unter⸗ ſchiedèliche Behandlung von Deutſchen und Ausländern weggefallen und die Ermäßigung für Geſchwiſter verſtärkt. Das Schulgelé beträgt nunmehr für alle Klaſſen:
jährlich monatlich RM. RnM. a) Voller Satz.... 82 210 17.50 b) Ermäßigung bei gleichzeitiger Schulausbildung von zwei und mehr Geſchwiſtern. bei 2 Geſchwiſtern........... L. 2 dje 174 14.50 „ 3„............„ 138 11.50 „ 4„... 0. 74 13899.1..162„ 108 9— „ 5„......... 1 5,* 78 6.5⁰0 „ 6 und mehr Geſchwiſtern... 48 4.—
Die Schulausbildung der Seſchwiſter iſt durch Yorlage einer Beſcheinigung des betr. Schulleiters ſofort bei Beginn des Schuljahres nachzuweiſen, ſofern auf Ermäßigung An⸗ ſpruch gemacht wird.
Das Schulgeld bitten wir auf unſer hoſtichectonts 16275, Kaſſe der Heſſ. Auguſtinerſchule in Friedberg(Heſſen), Poſtſcheckamt Frankfurt(Main), zu überweiſen oder auf unſere Rechnung beim Mathildenſtift, der Bank für Handel, Gewerbe und Tandwirtſchaft oder der Mitteldeutſchen Creditbank zu Friedberg einzuzahlen. Zahlkarten ſind koſtenlos bei dem Hausmeiſter zu erhalten. Barzahlungen bei dem Rechner oder auf der Direktion werden nur in be⸗ gründeten Ausnahmefällen angenommen. Wir warnen die Eltern, den Schülern zur Zahlung des Schulgeldes Geld in die Hand zu geben. Die Erfahrungen erweiſen, daß ſich immer wieder einzelne Schüler dadurch zu ſchweren Verfehlungen verleiten laſſen.
Begabte, fleißige und in ihrem Betragen muſterhafte Schüler, deren Eltern den Nachweis erbringen können, daß ihnen die Zahlung des Schulgeldes ſchwer fällt oder unmöglich iſt, können ganze oder halbe Freiſtellen erhalten. Geſuche ſind an die Direktion zu richten. Es iſt dabei ein Vordruck zu benutzen, der auf dem Amtszimmer zu erhalten iſt.— Die Freiſtellen werden auf ein Jahr vergeben. Sie ſind aber ſtets widerruflich und werden auch im Taufe des Schuljahres zurückgenommen, wenn Leiſtungen oder Betragen des Inhabers zu beanſtanden ſind. Die Geſuche müſſen jedes Jahr erneuert werden. Die Einreichung ſoll in dieſem Jahr bis ſpäteſtens 1. Mai erfolgt ſein.
Aus den behördlichen Beſtimmungen über die Gewährung von Freiſtellen führen wir noch folgendes an:
An neu in die Schule eintretende Schüler ſollen Freiſtellen im erſten Jahre nicht vergeben werden. Doch kann bei beſonders empfohlenen Schülern eine Ausnahme gemacht werden. Es beſtehen keine Bedenken, mehreren Kindern derſelben Familie Freiſtellen zu verleihen. Freiſtellen dürfen nur an ſolche Kinder verliehen werden, die im Betragen und in den Leiſtungen die Note 1 oder 2, in Aufmerkſamkeit mindeſtens 3 haben. Bei Schülern der 6 oberſten Klaſſen (IlIb— la) können die Leiſtungen auch mit 3 bezeichnet ſein. Von der Erfüllung der Bedingungen über Aufmerkſamkeit und Leiſtungen kann in beſonderen Fällen, über die dem Tandesamt für


