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das Bildungsweſen zu berichten iſt, Abſtand genommen werden.— Wenn ein Schüler der Klaſſen VI-—IV, der eine Freiſtelle hat, an Oſtern in den Teiſtungen 3 hat, oder wenn ein Schüler der Klaſſen IIIb— la, der eine Freiſtelle hat, an Oſtern in den Leiſtungen 4 hat, ſo ſoll er, wenn er ſonſt nicht beanſtandet iſt, die Freiſtelle nicht verlieren. Erhält er am Schluſſe des nächſten Schuljahres nochmals in den Leiſtungen die Note 3, bezw. 4, ſo kann ihm auch für dieſes Jahr die Freiſtelle noch gewährt werden, wenn längere Krankheit des Schülers, widrige Familienverhältniſſe u. a. vorliegen und der Tehrerrat ſich einſtimmig für die Verleihung der Freiſtelle ausſpricht.
3. Soll aus geſundheitlichen Rückſichten eine Befreiung von Pflichtſtunden erfolgen, ſo iſt ein Geſuch unter Vorlage eines ärztlichen Zeugniſſes einzureichen. Für dieſes Geſuch iſt ein Vordruck zu benutzen, der gleichfalls koſtenlos auf unſerem Amtszimmer zu erhalten iſt.
J. Auswärtige Schüler haben in Frieoͤberg eine gute Anterkunft nachzuweiſen. Die große Zahl der auswärtigen Schüler und die ſehr beſchränkten Raumverhältniſſe erlauben es uns leider nicht, vor und nach der Anterrichtszeit den Aufenthalt im Anſtaltsgebäude freizuſtellen.— Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden auf die§§ 7 und 17 der Schulordnung für die höheren Schulen aufmerkſam gemacht, nach denen wegen Anter⸗ bringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufſicht Kückſprache mit der Direktion zu nehmen iſt, vor jedem Wohnungswechſel Anzeige ſtattzufinden hat und kein Schüler in einem Wirtshaus Wohnung nehmen darf. Mahlzeiten dürfen daſelbſt nur mit Genehmigung der Direktion eingenommen werden. Die Schulordnung iſt den Zeugnisheften vorgedruckt, die ſich während der Ferien in der Hand der Schüler befinden.
5. Die Ferien liegen im kommenden Schuljahr folgendermaßen: Oſterferien 3. bis 24. April, Pfingſtferien 4. bis 12. Juni, Sommerferien 16. Juli bis 14. Auguſt, Herbſtferien 25. September bis 9. Oktober, Weihnachtsferien 23. Dezember 1927 bis J. Januar 1928, Oſterferien 1928 vorausſichtlich I. bis 22. April. Der Pfingſtſamstag wurde auf Beſchluß des Tehrerrates freigegeben, damit die Schüler an den Pfingſtfahrten und ⸗tagungen der Jugenoverbände bequemer teilnehmen können, dafür mußten die Weihnachtsferien um einen Tag gekürzt werden.
6. Es iſt unzweckmäßig, Zuſchriften an den Leiter der Anſtalt perſönlich zu richten ſtatt an„die Direktion der Heſſ. Auguſtinerſchule(Gymnaſium und Oberrealſchule)“.— Der Direktor iſt täglich von 11 ½— 12 ½ auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Er ſteht bei vorheriger Anmeloͤung auch zu jeder anderen Zeit zur Verfügung.
Die Direktion der Heſſ. Auguſtinerſchule: Altendorf, Oberſtudiendirektor.


