Jahrgang 
1881
Einzelbild herunterladen

19

Sperieller Lehrplan.

1. Religion.

Ueber den Lehrſtoff und die Vertheilung desſelben auf die einzelnen Claſſen wird in Benehmen mit den kirchlichen Behörden eine beſondere Verfügung erlaſſen werden.

2. Deutſche Sprache.

Der Unterricht in der deutſchen Sprache ſoll den Schüler befähigen, mündlich ſowohl, als ſchriftlich, ſich beſtimmt und richtig auszudrücken. Er ſoll ihm die Geſetze der Mutterſprache zu eigen machen und durch ihre Erkenntnis und fortgeſetzte bewußte Anwendung ſein Denkvermögen ſtärken. Er ſoll an dem bei der Lektüre und den Aufſatzübungen behandelten Stoff ſeinen Gedanken⸗ kreis erweitern helfen, und ihn endlich mit der deutſchen Literatur in einigen hervorragenden Er⸗ zeugniſſen bekannt machen.

Der Unterricht in der Mutterſprache hat ſich nicht auf die für ihn angeſetzten Stunden zu beſchränken. Es ſind alle übrigen Lehrgegenſtände mit hereinzuziehen, indem ſtets darauf geſehen werden muß, daß auf beſtimmt geſtellte Fragen kurze, aber beſtimmte und grammatiſch richtige Antworten gegeben werden. Namentlich iſt in den Claſſen VI und V der hier in biographiſcher Form zu betreibende Geſchichtsunterricht zu verwerthen, dadurch, daß ihm ein Theil des Stoffes für die mündliche und zuweilen auch ſchriftliche Wiedergabe entnommen wird.

a. Die Lektüre bildet auf allen Stufen den Mittelpunkt des Unterrichtes in der deutſchen Sprache. Es iſt ein ſtufenweiſe geordnetes Leſebuch zu benutzen, aus dem Stücke zum Leſen und Nacherzählen, zur grammatiſchen und ſachlichen Erklärung auserwählt werden.

Von Elaßſe 1V an findet die Poeſie eine größere Berückſichtigung. Der poetiſchen Lektüre ſchließt ſich von Claſſe II ab eine Erklärung der Versmaße an. In Claſſe II und 1 werden bei. der Lektüre Erklärungen über die einzelnen Dichtungsgattungen gegeben. Ein beſonderer Unterricht in der Metrik und Poetik wird nicht ertheilt.

Der Lektüre dienen in den oberen Claſſen außer den im Leſebuch vorhandenen poetiſchen Proben und ſchwierigeren Proſa⸗Abſchnitten noch zuſammenhängende größere Stücke unſerer klaſſiſchen Literatur. In Claſſe 1 wird im Anſchluß an die Lektüre ein kurzer Ueberblick über die deutſche Literaturgeſchichte gegeben, mit beſonderer Berückſichtigung unſerer neuen klaſſiſchen Periode.

Zur Erweiterung der literariſchen Beleſenheit dient eine wohlgeordnete und von dem Lehrer des Deutſchen zu leitende Privatlektüre, für welche die Schülerbibliotheken mit dem nöthigen Materiale auszuſtatten ſind.

b. Durch alle Claſſen gehen Uebungen im mündlichen Vortrag. Die einzelnen Anſtalten haben für ſich einen Kanon aufzuſtellen, welcher die in jeder Claſſe zu erlernenden und durch Wieder⸗ holung von Zeit zu Zeit zu befeſtigenden Gedichte, und außerdem diejenigen Gedichte enthält, aus welchen dem einzenen Lehrer eine freie Auswahl gelaſſen wird.

c. Die Grammatik iſt im engſten Anſchluß an die Lektüre zu lehren. Doch iſt ein paſſender Leitfaden beim Unterricht zu benutzen.

Formenlehre und Orthographie, Satzlehre und Interpunktion ſind in den Claſſen VI III zu abſolvieren. Die Formenlehre wird der Hauptſache nach in den Claſſen VI und V durchgenommen. In Claſſe IV folgt alsdann eine ausführlichere Repetition derſelben mit fortgeſetzten Uebungen verbunden. Das Wichtigſte über Wortbildung wird für Claſſe III aufgehoben. Die Satzlehre wird in Claſſe VI begonnen und der Hauptſache nach in Claſſe IV zum Abſchluß gebracht. In Claſſe III findet eine Repetition derſelben ſtatt. Zur Einübung und Befeſtigung des grammatiſchen Stoffs ſind fortwährend mündliche und ſchriftliche Uebungen anzuſtellen. Die erſteren ſind vorzugsweiſe zu betonen. Die Geſetze des Periodenbaus ſind bei Erklärung der Leſeſtücke und Beſprechung der Aufſätze in den Claſſen III, II und I zu entwickeln. Ein beſonderer Unterricht in der Stiliſtik wird nicht gegeben. Das hiervon Nothwendige wird ebenfalls an den Aufſätzen und Leſeſtücken erläutert.

3*