1. Normalplan für die Realſchulen II. O.(Min.⸗Ver 2. Lehrplan für den israelitiſchen Religionsunterricht.
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IV. Beigaben.
f. vom 11. October 1879).
1. Lehrplan für die Nealſchulen II. O.
1. Die Großherzoglich Heſſiſchen Realſchulen II. Ordnung beſitzen 6 von einander geſchiedene
Der Regel nach nehmen ſie in die unterſte Claſſe Knaben auf,
welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können
auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum nächſten 30. September und beziehungs⸗
weiſe 31. März das zehnte Lebensjahr vollenden. Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen
Claſſen mit je einjährigem Curs.
zu können;
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen
ebens vorkommenden deutſchen Wörter; c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Eintheilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.
2. Die Unterrichtsſtunden ſind in nachſtehender Weiſe auf die einzelnen Claſſen vertheilt:
. Claſſen. Lehrgegenſtände. 1.— VI V IV III II 1 Religion 2 2 2 2 2 2 Deutſch.. 6 5 5 4 4 4 Franzöſiſch 6 6 5 5 4 4 Engliſt.—— 3 3 3 3 Geſchichte. 2 2 2 2 2 2 Geographie 2 2 2 2 2 2 Nechien ſ er. Alnekern 4 4 4 1——
llg. Arithmetik, Algebra———
Geometrie....-— 2 2 5 5 6 Naturgeſchichte. 2 2 2 2—— Chemie und Mineralogie.———— 3 1 3 Phyſik.......——— 2 2 2 Freihandzeichnen.. 2 2 2 2 2 2 Geometriſches Zeichnen———— 1 V 1 Schreiben...... 3 2 1——— Zuſammen I 29 ſ 29 30 30 31 31
Hierzu kommen noch je 2 Turnſtunden und 1 bis 2 Stunden Geſang.
Auch dieſe Stunden
ſind, ſo weit es die Verhältniſſe irgend geſtatten, nicht auf die ſchulfreien Nachmittage zu legen.


