Jahrgang 
1935
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OQII ſowie die Schülerinnen der Frauenſchulen und der Lehrgänge für Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen in nationalpolitiſchen Lehrgängen geſchult.

Die mit dieſen Lehrgängen gemachten Erfahrungen ſind, aufs Ganze geſehen, außerordentlich günſtig, und ich habe aus einer von dem Oberpräſidenten der Rhein⸗ provinz mir vorgelegten Denkſchrift, die nunmehr in Buch⸗ form erſchienen iſt, den Eindruck gewonnen, daß hier ein neuer Weg zur landnahen Gemeinſchaftserziehung ge⸗ funden iſt, der geeignet ſein wird, das geſamte Schulleben im Sinne der nationalſozialiſtiſchen Erziehung nachhaltig zu beeinfluſſen.

Ich erſuche daher die Herren Oberpräſidenten, Ab⸗ teilung für höh. Schulweſen, ſofort zu prüfen, ob und wieweit es in ihrem Amtsbereich geboten und möglich erſcheint, ſolche nationalpolitiſchen Schülerlehrgänge ein⸗ zurichten. Ganz beſonders gilt das für die Provinzen Oſtpreußen, Schleſien, Schleswig⸗Holſtein, Hannover und Weſtfalen. In allen Fällen ſind die finanziellen Grund⸗ lagen ſorgfältig zu erwägen. Ueber das Ergebnis der Prüfung erwarte ich umgehenden Bericht.

Im einzelnen würde bei den Lehrgängen folgendes zu beachten ſein:

Die Lehrgänge haben eine Dauer von drei Wochen und ſollen vorwiegend in die Sommermonate fallen.

Es iſt dafür Sorge zu tragen, daß die Schule nicht unnötig durch AUnterrichtsausfall geſchädigt wird. Daher ſind möglichſt ſämtliche beteiligten Klaſſen einer Schule gleichzeitig in die Lehrgänge zu ſchicken. Da hierbei nicht alle in den Klaſſen beſchäftigten Lehrer benötigt werden, iſt es zweckmäßig, freiwerdende Lehrkräfte für gleichzeitig ſtattfindende Lehrerſchulungskurſe zu beurlauben.

Die nationalpolitiſchen Lehrgänge für Schüler ſind eine Einrichtung der Schule. Sämtliche Schüler und Schülerinnen ſind daher zur Teilnahme an den Lehr⸗ gängen verpflichtet. Die Eltern ſind grundſätzlich gehalten, die auf den einzelnen Schüler entfallenden Koſten auf⸗ zubringen, ſowie die erforderliche Ausrüſtung zu beſchaffen. Minderbemittelten Schülern ſind möglichſt Beihilfen zu gewähren. Aeber die Möglichkeit ihrer Beſchaffung iſt in der Denkſchrift das Nötige geſagt. Jedenfalls darf kein Schüler wegen Mangels an Mitteln von den Lehrgängen fernbleiben. Nichtariſche Schüler ſind von der Teilnahme grundſätzlich ausgeſchloſſen. Eine Befreiung von den Lehrgängen kann nur auf Grund eines amtsärztlichen Zeugniſſes erfolgen. Die der H. J. angehörenden Schüler gelten auf Grund einer Vereinbarung mit dem Reichsjugendführer für die Dauer der Lehrgänge bei ihrer Einheit als beurlaubt.

Die bisherigen Erfahrungen veranlaſſen mich, beſon⸗ deres Gewicht darauf zu legen, daß Klaſſen aus verſchiedenen Schulen und in gemiſchtkonfeſſionellen Gegenden auch die verſchiedenen Bekenntniſſe im Lager zuſammenkommen, da ich das für eine der Grundvorausſetzungen der Gemeinſchaftsbildung halte. Die Zahl der Teilnehmer eines Lehrgangs ſoll 8o nicht überſchreiten. Jungen⸗ und Mädchenlager ſind getrennt.

Infolge des Abkommens zwiſchen der Reichsleitung des Jugendherbergsverbandes und dem Reichsbund der

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deutſchen Schullandheime vom November 1934 ſtellt der Jugendherbergsverband die nationalſozialiſtiſche Geſamt⸗ organiſation für Jugendherbergen, Schullandheime und Jugendheime dar. Die Durchführung der national⸗ politiſchen Lehrgänge hat daher in engem Ein⸗ vernehmen mit dem Gauführer des Jugendherbergsver⸗ bandes zu geſchehen. Es kommen als Lager nur ſolche Jugendherbergen und Landheime in Betracht, die den Anforderungen der Lehrgänge, wie ſie in der rheiniſchen Denkſchrift niedergelegt ſind, entſprechen.

Die Auswahl der begleitenden Lehrer hat auf das ſorgfältigſte zu erfolgen. Nur ſolche Lehrkräfte werden für die Mitwirkung bei den nationalpolitiſchen Lehrgängen als geeignet angeſehen werden können, die ſich freudig zum Nationalſozialismus bekennen und nicht durch andere weltanſchauliche Bindungen gehemmt ſind. Sie müſſen ſich der hohen Bedeutung dieſer neuen Aufgabe vollauf bewußt ſein und ſich ihr verantwortungsfreudig hingeben.

Die Lagerleiter und Heimaſſeſſoren ſind von den Schulbehörden zu ernennen.

Beſonderes Gewicht lege ich auf die Teilnahme von Aſſeſſoren und Referendaren. Das Arteil des Lager⸗ leiters über ihre Mitarbeit in den nationalpolitiſchen Lehrgängen würde künftig zu den Perſonalakten zu nehmen ſein. Die nationalpolitiſche Schulung im Lager vollzieht ſich in vier Formen:

a) durch Sport,

b) durch Erſchließung der Landſchaft(Wan⸗ derungen und praktiſche Arbeit),

c) durch Schulungsvorträge,

d) durch Heimabende.

Keine dieſer Formen hat einen Selbſtzweck zu erfüllen, keine ſteht im Vordergrunde, alle vier dienen lediglich der großen gemeinſamen Aufgabe der Lehrgänge und damit der neuen völkiſchen Schule:

die Jugend in Heimat, Volk und Staat einzugliedern, in ländliche Amgebung die geſunden raſſiſchen Kräfte in ihr zu wecken und ſie zu freudiger Bejahung des Gemeinſchaftslebens zu erziehen.

Daher iſt in den Lehrgängen jeglicherSchulbetrieb

unbedingt zu vermeiden. Es kommt im Lager nicht auf das Lernen an, ſondern auf das Erleben.

Schon jetzt empfehle ich, den höh. Schulen Ihres Amtsbereiches nahezulegen, daß ſie die Denkſchrift des Oberpräſidenten der Rheinprovinz zum Gegenſtand eingehender Beratungen machen. Ich betone aber ausdrücklich, daß dieſe Denkſchrift nicht als etwas Ab⸗ geſchloſſenes zu gelten hat, ſondern daß nur dann das erſolgreich Begonnene fortgeführt werden kann, wenn auf dem gelegten Grunde weiter gebaut wird.

Berlin, den 13. Juli 1935.

Der Reichs⸗ und Preußiſche Miniſter für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.