15. Pflege des Andenkens an die im Weltkrieg Gefallenen in der Schuljugend
Der Frontgeiſt des Weltkrieges und ſeine höchſte Tat — der Tod für Volk und Vaterland— ſind bleibende Grundlagen des Dritten Reiches. Jenen Geiſt in der Jugend zu wecken und zu pflegen, muß die geſamte Erziehung beſtrebt ſein. Ich erſuche Sie daher, an den Schulen Ihres Amtsbereiches darauf zu halten, daß die Erinnerung an jenes Fronterleben und das Gedächtnis an unſere gefallenen Brüder in der Jugend wach erhalten bleibt und zu helfender Tat wird. Abgeſehen von den um den Sonntag Reminiſcere abzuhaltenden Heldengedenk⸗ feiern iſt in den betreffenden Anterrichtsfächern an ge⸗ eigneten Stellen und bei beſonderen Gelegenheiten die Erinnerung an die Taten unſerer Krieger und die Gedenk⸗ ſtätten in der Heimat und in den außerdeutſchen Kampf⸗ gebieten zu pflegen. Der„Volksbund Deutſche Kriegs⸗ gräberfürſorge“, Berlin W 15, Kurfürſtendamm 165, iſt gern bereit, mit Rat und Tat zu helfen. Seine Bilder⸗ Zeitſchrift„Kriegsgräberfürſorge“(Monatsheft, jährlich RM 1.20) und die einſchlägigen Druckwerke empfehle ich den Schulen zur Anſchaffung.
Berlin, den 17. Juli 1935. Der Reichs⸗ und Preußiſche Miniſter für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.
16. Durchführung des Staatsjugendtages für alle Klaſſen der höheren Schulen
Am eine beſſere Durchführung des Staatsjugendtages und eine geregelte Anterrichtsführung zu gewährleiſten, ordne ich an, daß nach den Herbſtferien ¹) in den Volksſchulen (Grund⸗ und Hauptſchulen), in den mittleren und höheren Schulen am Staatsjugendtag kein lehrplanmäßiger Anter⸗ richt mehr erteilt werden darf. Der Staatsjugendtag ſoll in Zukunft ausſchließlich der nationalpolitiſchen Erziehung dienen.
Eine Aebertragung der dadurch ausfallenden Anter⸗ richtsſtunden auf die übrigen fünf Wochentage iſt ſür die mittleren und höheren Schulen auf die Dauer nicht tragbar, vielmehr muß der bisherige Wochenſtundenplan auf 6 Tage verteilt bleiben. Daher muß ein weiterer ſechſter Anterrichtstag als Erſatz für den Staatsjugendtag angefügt werden. Das hat zur Folge, daß die ſechstägige Schulwoche fortan ſtändig um je einen Tag weitergleitet.
Dieſer„gleitende Sechstageplan“ wird ſo⸗ wohl den Anterricht zu ſeinem Recht kommen laſſen wie auch einer Aeberlaſtung der Schüler vorbeugen. Er iſt
¹) Nach einer Weiſung des Herrn Reichserziehungsminiſters, vom 21. 10. 35, wird die Durchführung dieſes Erlaſſes ausgeſetzt. Einſtweilen bleibt es für den Unterricht am Staatsjugendtag und die Einteilung der Schul⸗ woche bei dem Zuſtand, der vor dem Erlaß beſtand.
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mit Beginn des Anterrichts nach den Herbſtferien an allen mittleren und höheren Schulen durchzuführen.
Berlin, den 13. September 1935. Der Reichs⸗ und Preußiſche Miniſter für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.
17. Einführung einer 3. Turnſtunde
Mit Beginn des Winterhalbjahres 1935/36 iſt an den höheren Lehranſtalten für die männliche Jugend eine 3. Turnſtunde einzuführen.
Aus dieſem Anlaß iſt der übrige Anterricht um eine Stunde in der Woche zu kürzen. Die Kürzung darf nicht 2 Stundenfächer oder bereits gekürzte Fächer treffen.
Die 3. Turnſtunde darf nicht auf den Sonnabend gelegt werden. Sie ſoll im weſentlichen zur Pflege der Aebungen verwandt werden, die geeignet ſind, zu Mut, Kraft und Gewandtheit und Wehrhaftigkeit zu erziehen. Es ſind dies Boxen, Kampfſpiele(Handball, Fußball) und Schwimmen. Das Letztere wird vornehmlich in der Anterſtufe zu betreiben ſein, in der Mittelſtufe treten hierzu die Kampfſpiele und in der Oberſtufe das Boxen.
Berlin, den 16. September 1935.
Der Reichs⸗ und Preußiſche Miniſter für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.
18. Schülerausleſe
Schüler, die Oſtern 1935 vor Bekanntwerden des Aus⸗ leſeerlaſſes in der Anterſekunda ſitzengeblieben ſind, brauchen von dem Beſuch der Oberſtufe nicht ausgeſchloſſen zu werden, wenn ſie zu Oſtern 1936 die Verſetzung nach Ober⸗ ſekunda erreichen. Doch iſt in dieſen Fällen ſorgfältig zu prüfen, ob das Sitzenbleiben durch vorübergehende Störungen oder aus Anfähigkeit eingetreten war. Im letz⸗ teren Falle iſt der Aebergang auf die Oberſtufe zu verſagen.
Berlin, den 26. September 1935.
Der Reichs⸗ und Preußiſche Miniſter für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.
19. Schülerausleſe an den höheren Schulen
Ich ſtimme der dortigen Auffaſſung zu, daß bei
Schülern, die nach zweijährigem Beſuch der Anterſekunda die Verſetzung in die Oberſekunda erreichen, in dieſe Klaſſe aber auf Grund des Erlaſſes vom 27. März d. Is. E IIle 202 uſw.— nicht aufgenommen werden dürfen, in den Zeugniſſen die Wiederholung der Anterſekunda zum Ausdruck kommt. Bei dieſen Schülern hat künftig der Verſetzungsvermerk zu lauten:„Durch Beſchluß vom..... wurde ihm die Reife für OlI zuerkannt.“
Berlin, den 9. Oktober 1935.
Der Reichs⸗ und Preußiſche Miniſter für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.


