Mit reiſeren Schülern(auf der Oberſtufe) läßt ſich der Ausbau und die Beſtätigung des Mendelismus an Hand der Zellforſchung darlegen. Im Anſchluß an die Teilung der Körperzelle können die Teilungsvorgänge und die Grundlagen der Kernſchleifenlehre, Fragen der Merk⸗ malskoppelung, der Geſchlechtsbeſtimmung und der ge⸗ ſchlechtsgebundenen Vererbung beſprochen werden.
Bei Anwendung der Vererbungslehre auf den Menſchen ſind vor allem die Ergebniſſe der Zwillings⸗ und Familien⸗ forſchung ſowie die Vererbbarkeit von geſunden und kranken körperlichen wie geiſtig⸗ſeeliſchen Anlagen zu würdigen. An Hand bekannter oder erarbeiteter Familienſtammbäume iſt darauf hinzuweiſen, daß auch geiſtige Eigenſchaften (beſondere Fähigkeiten, Begabungen uſw.) auf erbliche Anlagen zurückgehen. Erbliche und erworbene Eigen⸗ ſchaften müſſen ſcharf geſchieden werden. Die Bedeutung der Vererbung gegenüber den Einflüſſen der Amwelt (Lamarckismus— erbfeſte und nicht erbfeſte Abänderung) iſt herauszuarbeiten. Die Amweltlehre iſt einer begründeten Kritik zu unterziehen. Die Amwelt(hierher gehört auch die Erziehung) hat nur die Möglichkeit, die ſchlummernden Anlagen durch geeignete Förderung zu entfalten, kann ſie aber nicht ſelbſt verändern. Deshalb wird bei der Beſprechung der geiſtigen Entwicklung des einzelnen wie der Kultur des ganzen Volkes vor allem auf die Bedeutung der Raſſe hinzuweiſen ſein.
Die Familienkunde bietet eine wichtige Er⸗ gänzung der Erbkunde und läßt ſich ſchon auf der Anter⸗ ſtufe in verſchiedenen Fächern betreiben, indem der Schüler angeleitet wird, ſich als Glied in einer Kette von Ge⸗ ſchlechtern zu ſehen. Dem dient zunächſt das Anlegen von Ahnentafeln, Nachkommentafeln und Sippſchaftstafeln.
Die Familienkunde darf aber nicht bei ſolchen ein⸗ fachen Zuſammenſtellungen ſtehenbleiben. Sie muß darüber hinaus erſtreben, zuverläſſige Anterlagen für die Geſamt⸗ erſcheinung aller Sippſchaftsangehörigen zu liefern. Dazu gehören: Beſchreibungen von Geſtalt, Gang, Haut⸗, Haar⸗ und Augenfarbe, Krankheiten, Mißbildungen, ſeeliſche Eigenſchaften, beſondere Begabungen, Zeichnungen, Hand⸗ ſchriften uſw. Das Ergebnis muß vor allem in einer Stärkung des Willens zu raſſenbewußter Familienpflege und ſchließlich in einer Erweiterung des Familienſinns zum Volksgemeinſchaftswillen hin beſtehen.
Bei der Erbgeſundheits⸗ und Raſſenpflege, die wiederum vornehmlich im biologiſchen Anterricht behandelt werden müſſen, ſind die nichterblichen Einflüſſe der Am⸗ welt, die erbfeſten Aenderungen des Erbgutes(Mutation), die Bedeutung der Ausleſe für die Bekämpfung der raſ⸗ ſiſchen Volksentartung und für die Förderung der Volksaufartung zu berückſichtigen. Hierbei iſt beſonders herauszuarbeiten, daß für die Zukunft eines Volkes es allein entſcheidend iſt, ob die tüchtigſten Erbſtämme im Lauf der Geſchlechter erhalten und gefördert werden, oder ob umgekehrt die weniger tüchtigen Erblinien ſich all⸗ mählich ſtärker ausbreiten, während die hochwertigen zu⸗ grunde gehen(„Gegenausleſe“). Die furchtbaren Folgen raſſenpflegeriſchen Leichtſinns für die Nachkommen ſind mit Ernſt darzulegen.
Als vorbeugende Mittel, die zur Bekämpfung der Volksentartung angewendet werden, ſind die Maßnahmen zu behandeln, die zur Erzielung geſunder Nachkommen
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ergriffen werden.(Geſetz zur Verhütung erbkranken Nach⸗ wuchſes). Hierbei kommt es weniger auf die einzelnen Beſtimmungen des Geſetzes als auf die ſittliche Seite an. Durch die Anfruchtbarmachung(zu unterſcheiden von der Kaſtration) wird die Fürſorge vom einzelnen fort auf den Erbſtrom des ganzen Volkes ausgedehnt, und es werden auf menſchliche Weiſe die natürlichen Lebensgeſetze wieder befolgt, die zugunſten einer falſchen Lebensauf⸗ faſſung im letzten Jahrhundert immer mehr mißachtet waren. In dieſem Zuſammenhang können die geſetzllichen Maßnahmen fremder Staaten, die Deutſchland in der Raſſengeſetzgebung vorangegangen ſind, beſprochen werden (ASA.: Anfruchtbarmachung, Einwanderungsgeſetz, Neger⸗ frage, Frankreich: Familienpolitik, oder die ſtrengen Sippengeſetze der Völker des Fernen Oſtens).
Da Vererbung und Raſſe nicht um ihrer ſelbſt willen beſprochen werden ſollen, ſondern um des ganzen Volkes willen und um die ſchickſalhafte Verbundenheit des ein⸗ zelnen mit Raſſe, Volk, Staat und Boden zu zeigen, muß jede einzelne der in der Schule behandelten Fragen für das Leben des Volksganzen von wirklicher Bedeutung ſein und zu gemeinſchaftsförderndem Wollen führen. Des⸗ halb iſt auch die Bedeutung der Gattenwahl als des faſt einzigen Mittels, die erbliche und raſſiſche Zuſammen⸗ ſetzung der Nachkommen zu beeinfluſſen und in Willensbildung umzuſetzen. In dieſem Zuſammenhang wird auf die Fragen der Familien⸗ und Bevölkerungspolitik einzu⸗ gehen ſein.
Es iſt der augenblickliche, ſehr bedenkliche Zuſtand des deutſchen Volkes klarzulegen, vor allem in bezug auf Fruchtbarkeit, Entwicklung von Eheſchließungen(Be⸗ rufsausbildung, Spätehen), auf Geburten⸗ und Sterbe⸗ fälle innerhalb der letzten Jahrzehnte, den trügeriſchen Geburtenüberſchuß, die Vergreiſung des deutſchen Volkes, die Anfruchtbarkeit der Großſtadtbevölkerung, den Rückgang der Geburtenhäufigkeit auf dem Lande, die Geburten⸗ beſchränkung in den einzelnen Bevölkerungsſchichten, die Landflucht, die Gefahren durch zahlenmäßig wachſende Nachbarvölker.
Es iſt zu zeigen, daß für die geſunde Weiterentwicklung des Volkskörpers die Pflege der wertraſſigen, erbtüchtigen, geſunden und kinderreichen Familien notwendig iſt. Die hierfür aufgeſtellten Forderungen, z. B. auf gerechte Ver⸗ teilung der Familienlaſten, auf Junggeſellenſteuer, gerechte Regelung der Erbſchaftsſteuer, die Fragen des Erbhof⸗ rechts, die Erhaltung eines erbgeſunden deutſchen Bauern⸗ ſtandes, die Großſtadtflucht, das Siedlungsweſen, die Wertung der Technik und ähnliches ſind in ihrer Be⸗ deutung eingehend zu würdigen.
Die Raſſenkunde, die auf den Ergebniſſen der Erblehre aufgebaut iſt, hat vor allem darauf hinzuweiſen, daß der Schüler den Anterſchied zwiſchen Raſſe und Volk und weiter die Begriffe Nation, Sprach⸗, Kultur⸗ und Bekenntnisgemeinſchaft klar erfaßt. Bei der Be⸗ ſprechung der europäiſchen Raſſen und insbeſondere der Raſſenkunde des deutſchen Volkes muß das nordiſch⸗be⸗ ſtimmte Raſſengemiſch des heutigen deutſchen Volkes gegen⸗ über andersraſſigen, fremdvölkiſchen Gruppen, beſonders alſo dem Judentum gegenüber, herausgeſtellt werden. Wichtig iſt die Tatſache, daß allen deutſchen Stämmen und allen Volksgenoſſen Einſchläge nordiſchen Blutes gemein⸗


