Jahrgang 
1935
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Heimkehr der Mitglieder der Hitlerjugend nach dem Dienſt beſorgt zu ſein. Zwei Sonntage im Monat haben voll, einer dritter halb von Dienſtverpflichtungen frei zu blei⸗ ben, falls das Elternhaus bezw. die Erziehungsberechtigten den Wunſch ausſprechen.

Schüler über 18 Jahre können ausnahmsweiſe auch in die S. A. eintreten; doch ſollen ſie an ihrem Dienſt nur inſoweit teilnehmen, als es die Erfüllung ihrer Schul pflichten geſtattet. Hierüber iſt Einvernehmen mit dem Leiter der Anſtalt, den Klaſſen⸗ und Fachlehrern herzu⸗ ſtellen.

III.

Schüler, die der Hitlerjugend oder der S. A. angehören, dürfen deren Aniformen und Abzeichen in der Schule und bei Schulveranſtaltungen tragen, außer ihnen nur die Schulgruppen des Vereins für das Deutſchtum im Aus⸗ land und die Sportjugend. Das Tragen ſonſtiger Abzeichen und Aniformen, namentlich von bekenntnismäßig abge⸗ grenzten Jugendbünden, in der Schule und bei Schul⸗ veranſtaltungen iſt verboten. Das deutſche Turn⸗ und Sportabzeichen ſowie etwa eingeführte Klaſſenmützen ſind zugelaſſen.

IV.

Hitlerjugendbefehle und Mitteilungen der zugelaſſenen Bünde dürfen nach vorhergehender Genehmigung des Schulleiters an einer von dieſem beſtimmten Stelle an⸗ geſchlagen werden.

V.

Lehrer und Schüler erweiſen einander innerhalb und außerhalb der Schule den deutſchen Gruß(Gitlergruß).

Der Lehrer tritt zu Beginn jeder Anterrichtsſtunde vor die ſtehende Klaſſe, grüßt als erſter durch Erheben des rechten Armes und die WorteHeil Hitler; die Klaſſe erwidert den Gruß durch Erheben des rechten Armes und die WorteHeil Hitler. Der Lehrer beendet die Schulſtunde, nachdem ſich die Schüler erhoben haben, durch Erheben des rechten Armes und die WorteHeil Hitler; die Schüler antworten in gleicher Weiſe.

Sonſt grüßen die Schüler die Mitglieder des Lehr⸗ körpers im Schulbereich nur durch Erheben des rechten Armes in angemeſſener Haltung.

Wo bisher der katholiſche Religionsunterricht mit dem WechſelſpruchGelobt ſei Jeſus ChriſtusIn Ewigkeit Amen begonnen und beendet wurde, iſt der deutſche Gruß zu Beginn der Stunde vor, am Ende der Stunde nach dem Wechſelſpruch zu erweiſen.

Den nichtariſchen Schülern iſt es freigeſtellt, ob ſie den deutſchen Gruß erweiſen oder nicht.

Zum Beginn der Schule nach allen Ferien und zum Schulſchluß vor allen Ferien hat eine Flaggenehrung vor der geſamten Schülerſchaft durch Hiſſen bezw. Niederholen der Reichsfahnen unter dem Singen einer Strophe des Deutſchland⸗ und des Horſt⸗Weſſel⸗Liedes ſtattzufinden.

11. Vererbungslehre und Raſſenkunde im Unterricht Nachdem ich meinen Erlaß vom 13. September 1933

U II C 6767, betreffend die Behandlung der Ver⸗ erbungslehre und Raſſenkunde in den Schulen(Zentralbl.

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f. d. geſ. Anterr.⸗Verw. S. 244), auf die Volks⸗, mitt⸗ leren und höheren Schulen des ganzen Reiches ausgedehnt habe, ordne ich unter Hinweis auf die im Zentralblatt für die geſamte Anterrichtsverwaltung in Preußen ver⸗ öffentlichten Verzeichniſſe empfehlenswerter Schriften und

Lehrmittel zu ſeiner Durchführung im einzelnen an: VBererbungslehre und Raſſenkunde im Anterricht.

(Zum Miniſterialerlaß U II C 6767 vom 13. September 1933 Zentralbl. f. d. geſ. Anterr.⸗Verw. S. 244. Schrifttum vergl. die im Zentralblatt für die geſamte Anterrichts⸗Verwaltung in Preußen veröffentlichten Ver⸗ zeichniſſe geeignter Bücher und Lehrmittel.)

Zweck und Ziel der Vererbungslehre und Raſſenkunde im Anterricht muß es ſein, über die Wiſſensgrundlagen hinaus vor allem die Folgerungen daraus für alle Fach⸗ und Lebensgebiete zu ziehen und nationalſozialiſtiſche Ge⸗ ſinnung zu wecken.

Es gilt daher,

.Einſicht zu gewinnen in die Zuſammenhänge, die Arſachen und die Folgen aller mit Vererbung und Raſſe in Verbindung ſtehenden Fragen, .Verſtändnis zu wecken für die Bedeutung, welche die Raſſen und die Vererbungserſcheinungen für das Le⸗ ben und Schickſal des deutſchen Volkes und für die Aufgaben der Staatsführung haben,

in der Jugend Verantwortlichkeitsgefühl gegenüber der Geſamtheit des Volkes, d. h. den Ahnen, den lebenden und den kommenden Geſchlechtern zu ſtärken, Stolz auf die Zugehörigkeit zum deutſchen Volk als einem Hauptträger des nordiſchen Erbgutes zu wecken und damit auf den Willen der Schüler in der Rich⸗ tung einzuwirken, daß ſie an der raſſiſchen Aufartung des deutſchen Volkstums bewußt mitarbeiten.

Dieſe Schulung von Sehen, Fühlen, Denken und Wollen muß bereits in den höheren und mittleren Schulen auf der Anterſtufe in den Volksſchulen beginnt ſie im fünften Schuljahr einſetzen, auf der Mittelſtufe ergänzt werden und ſich auf der Oberſtufe vertiefen, ſo daß nach des Führers Willenkein Knabe und kein Mädchen die Schule verläßt, ohne zur letzten Erkenntnis über die Not⸗ wendigkeit und das Weſen der Blutreinheit geführt zu ſein.

Da die Vererbungslehre die Grundlage für alle Fragen der Raſſen⸗ und Familienkunde, der Raſſenpflege und Bevölkerungspolitik bildet, iſt ſie beſonders zu pflegen. Dieſe Aufgabe fällt faſt ausſchließlich der Biologie zu.

Hier ſind zu behandeln: die Mendelſchen Geſetze(Ani⸗ formitäts⸗, Spaltungs⸗, Aeberdeckungs⸗ und Anabhängig⸗ keitsregel) ſowie deren Wiederentdeckung um die Jahr⸗ hundertwende; die Miſchlingsforſchung; die Vererbung von Anlagen bei Miſchlingen; die Anterſcheidung von Er⸗ ſcheinungs⸗ und Erbbild, die mögliche Verſchiedenheit von körperlichem und geiſtig⸗ſeeliſchem Erſcheinungsbild, die Geſetze der Ausleſe ſowie die praktiſche Anwendung der Erblehre auf die Züchtung von Haustieren und Kultur⸗ pflanzen. Die theoretiſchen Grundlagen ſind nach Mög⸗ lichkeit durch zweckdienliche Verſuche im Schulgarten zu ergänzen.