Wo die Möglichkeit gegeben iſt, wird eine Stunde Werkunterricht erteilt(Baſteln, Schnitzen, Modellieren, Herſtellen von einfachen Apparaten, Metall⸗ und Papp⸗ arbeit uſw., für die Mädchen Nadelarbeit). Die übrige Zeit iſt den Leibesübungen(Ordnungsübungen, Körper⸗ ſchule, Leiſtungsturnen, vorbereitende Uebungen für den Geländeſport mit Kartenleſen, Orientieren im Gelände nach Kompaß, Sonne uſw.) gewidmet. Nach Möglichkeit ſoll dabei auch das Schwimmen und Boxen zu ſeinem Recht kommen.
Der aufgabenfreie Spielnachmittag wird für die der Hitler⸗Jugend⸗Bewegung nicht angehörigen Schüler auf den Sonnabend verlegt. Einmal im Monat wird für dieſe Schüler am Sonnabend eine ganztägige Wanderung ver⸗ anſtaltet.
Am das Zuſammengehörigkeitsgefühl der Klaſſen zu ſtärken und um ein Sichkennenlernen von Lehrern und Schülern außerhalb der Schulmauern auch hinſichtlich der der Hitler⸗Jugend⸗Bewegung angehörigen Schüler zu er⸗ möglichen, findet in jedem Vierteljahr an einem Sonn⸗ abend eine gemeinſame Schulwanderung ſtatt, an der ſämt⸗ liche Lehrer, auf die Klaſſen verteilt, teilzunehmen haben. Die Tage für dieſe Schulwanderungen werden von den Oberpräſidenten(Abteilung für höheres Schulweſen) nach Benehmen mit den zuſtändigen Regierungspräſidenten (Schulabteilung) und im Einvernehmen mit der zuſtändigen Hitler⸗Jugend⸗Führung für das Schuljahr feſtgeſetzt. Dabei iſt, beſonders in den großen Städten, darauf zu achten, daß nicht alle Schulen an denſelben Tagen wandern.
8. Da im allgemeinen die Zahl der Schüler, die nicht der Hitler⸗Jugend angehören, gering ſein wird, wird die gewöhnliche Klaſſeneinteilung für den Sonnabendunterricht nicht beibehalten werden können, es werden vielmehr Ab⸗ teilungen, die etwa die Größe einer Durohſchnittsklaſſe haben, durch Zuſammenfaſſung nicht zu weit auseinander⸗ liegender Jahrgänge gebildet werden müſſen.
9. Dieſe Anterrichtsſtunden werden ſo zu verteilen ſein, daß eine möglichſt gleichmäßige Belaſtung des Lehr⸗ körpers eintritt.
10. Zum Schluß hebe ich noch ausdrücklich hervor, daß der Sonntag der Familie vorbehalten bleibt, daß alſo auch kein anderer Jugendbund berechtigt iſt, am Sonntage ſeine ſchulpflichtigen Angehörigen für irgendwelche Ver⸗ anſtaltungen in Anſpruch zu nehmen.
11. Der Erlaß tritt ſofort in Kraft. Aeber das Ver⸗ anlaßte bitte ich um Bericht bis zum 10. September d. Is., wobei beſonders folgende Punkte hervorzuheben ſein werden:
a) Geſamtzahl der Schüler vom 10. bis zum 14. Lebens⸗ jahre bezw. der Klaſſen VI bis einſchließlich U III der höheren Lehranſtalten bezw. der entſprechenden Jahr⸗ gänge der Mittelſchulen und Geſamtzahl der Schüler, die dem Jungvolk angehören,
b) Zahl der Schüler von O III aufwärts nach Klaſſen geordnet, die als Jungvolkführer vom Schuldienſt be⸗ freit ſind,
c) nähere Angaben über die Ausgeſtaltung des national⸗ politiſchen Anterrichts für die Schüler, die nicht dem Jungvolk angehören.
Berlin, den 30. Juli 1934.
Der Miniſter für Wiſſenſchaft, Kunſt und Volksbildung.
9. Schaffung von Schulgemeinden und Berufung von Jugendwaltern
J.
Die Elternbeiräte an den öffentlichen Schulen haben die mit ihrer Einrichtung gehegten Erwartungen nicht erfüllt. Wenn auch mancherorts durch ſie eine Förderung der Zuſammenarbeit zwiſchen Eltern und Schule feſtgeſtellt worden iſt, läßt ſich doch nicht verkennen, daß ein Teil der bisherigen Elternbeiräte dazu beigetragen hat, eine Gegnerſchaft zwiſchen Eltern und Schule aufzureißen.
Der Gebrauch der parlamentariſchen Wahl⸗ und Ge⸗ ſchäftsordnung bei den Elternbeiräten trug parteipolitiſche Spannung in die Schule und in das Verhältnis zwiſchen Eltern und Lehrern.
Der nationalſozialiſtiſche Staat kann keine Gegnerſchaft unter den verſchiedenen Trägern der Erziehung dulden; ſie alle ſollen in grundſätzlicher Einigkeit miteinander wirken.
Mit dieſer Forderung iſt ſeſtgeſtellt, daß die Eltern⸗ beiräte bisheriger Art ihren Sinn und ihre Aufgabe verfehlt haben. Sie werden darum mit ſofortiger Wirkung aufgehoben.
II.
In Bejahung der hohen Bedeutung, die der Familien⸗ und Elternerziehung in der geſamtvölkiſchen Erziehung zukommt, iſt der nationalſozialiſtiſche Staat beſtrebt, die Elternſchaft mit den ſtaatlichen Erziehungsgrundſätzen und ⸗abſichten, die durch die Schule und die Staatsjugend verwirklicht werden ſollen, vertraut zu machen und ihr erzieheriſches Walten damit in Einklang zu bringen.
Wenngleich Elternhaus, Schule und H jeder für ſich auch beſondere Erziehungsaufgaben in eigener Ver⸗ antwortlichkeit haben, ſo tragen doch alle gemeinſam die Verantwortung für das Gelingen des Geſamtwerkes der Erziehung, alſo auch für die Einrichtungen erziehlicher Art, an denen ſie nicht unmittelbar beteiligt ſind. Alles Mühen um das erziehliche Wollen in den verſchiedenen Gruppen der Erziehungen erfüllt ſeinen Sinn doch nur dann, wenn es ſich bewußt wird, daß es nur Teilſchaffen im Geſamt⸗Jugenderziehungsplan des Staates iſt.
III.
Zur Verwirklichung der Geſamtverantwortlichkeit baut der nationalſozialiſtiſche Staat eine neue Einrichtung, in der einheitliches Erziehungswollen aller Beteiligten her⸗ geſtellt und zweckdienlich ausgeübt werden kann:
Er ſchafft Schulgemeinden und beruft
Jugendwalter.
Der Staat ruft die Familien aus der nurelterlichen, die Lehrer aus der nurſchuliſchen und die HJ aus der nurbündiſchen in die volksgenöſſiſche Erziehungsverantwort⸗ lichkeit.
IV.
Die Richtlinien für die Schaffung der Schulgemeinden und die Berufung der Jugendwalter überſende ich hierbei und weiſe die Herren Oberpräſidenten und Regierungs⸗ präſidenten ſowie den Herrn Staatskommiſſar der Haupt⸗ ſtadt Berlin an, das nach dieſem Erlaß Erforderliche alsbald zu veranlaſſen.
12


