Jahrgang 
1927
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II. Mängel, die noch der Beseitigung harren:

Leider ist unserer großen Raumnot mit diesem sich in beschränkten Grenzen haltenden Umbau nicht abgeholfen.

Unsere Gänge umfassen nur wenige Quadratmeter und genügen in keiner Weise auch nur annähernd für den Aufent- Lalt der Schüler bei Regenwetter.

Die Frühstücksspeisung findet im dunklen und zugigen kleinen Flur des Erdgeschosses statt mangels irgend eines anderen Raums.

Unser Suammlungsraum für Erdkunde ist nur ein ganz kleines Zimmerchen, in dem der Verwalter sich kaum be- wegen kann.

Unsere Schülerbücherei drängt sich in einem Winkel der Hilfsbücherei zusammen: ihre Benutzung ist dadurch aufs äußerste erschwert.

Der Zeichensaal muß auch für den wissenschaftlichen Unterricht der Gymnasialabteilung benutzt werden.

Unsere Turnhalle bietet keinerlei Möglichkeit zur Ablage von Kleidern und Schuhen. Die Geräte stehen an den Wänden; ferner werden die Stühle für Schulfeiern in ihr aufbewahrt, da sie gleichzeitig als Festsaal benutzt werden muß; ihre Größe ist für die Schülerzabl viel zu klein.

Der Schulho; hat gleichfalls einen viel zu geringen Umfang und bietet keinerlei Möglichkeit im Freien zu turnen; nicht einmal eine Springgrube ist vorhanden, geschweige denn daß die Möglichkeit zur Aufstellung von Turngeräten gegeben wäre. Infolgedessen findet der Spielunterricht bei schlechtem Wetter in der Turnhalle statt, die hierfür räum- lich und hygienisch völlig unzulänglich ist.

6. Lehr- und Lernmittel.

a) Anschauungsmittel:

Die Anschauungsmittel für Erdkunde, Geschichte und Naturwissenschaften wurden im Rahmen der vorhandenen Mittel ergänzt.. 5) Lichtbildersammlung.

Die Lichtbildersammlung wurde im vergangenen Jahre durch den Direktor neu geordnet und erhielt einen eigenen kleinen Raum, der beim Umbau des Speichers ausgespart werden konnte. Nunmehr sind die Bilder für den Diaskop und den Episkop systematisch nach Klassen und Unterrichtsfächern geordnet.

Sämtliche Klassen sind mit Verdunklungsvorrichtungen, Projektionswand und Lichtbildschrank versehen. Zwei leicht tragfähige Apparate für episkopische, Diapositiv- und Mikroprojektion, die von allen Klassen rege ge- braucht werden, sind vorhanden. c) Schülerbücherei. Dieselbe wurde im Rahmen der hierfür bereit gestellten bescheidenen Mitte: ergänzt.

7. Was aus der Chronik des Schuljahres 1926 noch zu berichten bleibt.

13. 4. 26: Beginn des Schuljahres.

3. 6. 26: Fronleichnam. Wegen starken Regens war die hergebrachte Beteiligung der Schüler an der Domprozes- sion nicht möglich.

13. 2. 27: Familienabend mit musikalischen, turnerischen und theatralischen Darbietungen zur Nachfeier unserer

akademischen Feier. 15. 19. 3. 27: Schriftliche Reifeprüfung der Untersekunda.

30. 3. 27: Mündliche Prüfung unter dem Vorsitz des Direktors als Staatlichen Kommissars. 8. 4. 27: Schlußfeier mit Ansprache des Direktors und Entlassung der Abiturienten. 9. 4. 27: Schlußfeier des Schuljahres:

9 Uhr: 165. Schulgemeinde(vgl. S. 22). 10 Uhr: Klassengemeinden mit Besprechung und Austeilung der Zeugnisse.

8. Wichtige Erlasse der Behörden.

1. Ministerialerlaß vom 20. I. 26: Bestellung schriftlicher Mitteilungen an die Eltern der Schüler:Es muß unbe- dingt vermieden werden, daß schriftliche Mitteilungen ungünstigen Inhalts über die Kinder den Eltern oder Erziehungs- berechtigten durch Schüler zugesandt oder daß diese mit der mündlichen Ausrichtung derartiger Bestellung beauftragt werden.

2. Ministerialerlaß vom 26. III. 26: Ueberspringen einer Klasse in der höheren Schule. Springen dürfen nur beson- ders leistungsfähige Schüler. Die unterste Klasse der höheren Schule darf nicht übersprungen werden.

3. Ministerialerlaß vom 22. IV. 26: Der Beitritt zum Verein für das Deutschtum im Auslande wird empfohlen.

4. Ministerialerlaß vom 18. VI. 26: An den Schulfeiertagen ist es den Schülern gestattet, die verfassungsmäßigen Reichs- und Landesfarben in der Schule zu tragen.

5. Ministerialerlaß vom 23. VI. 26: Ueber die Teilnahme am Schwimmen kann in die Zeugnisse ein Vermerk auf- genommen werden.

6. Ministerialerlaß vom 13. VII. 26: Aufnahme einer Zensur über den naturwissenschaftlichen Unterricht in das Ab- gangszeugnis. Bei Nichterteilung des Unterrichts im Winterhalbjahr ist die Zensur des Sommerzeugnisses einzutragen.

7. Ministerialerlaß vom 20. VIII. 26: Die Werbetätigkeit innerhalb der Schulgruppen des Vereins für das Deutschtum im Auslande fällt nicht unter das Verbot der Schulsammlungen.

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