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1. Abgeordnete des Magistrats: Bürgermeister Grimm, Vorsitzender, Stadtrat Dr. Ziehen, Stellvertretender Vorsitzender, Stadtrat Dr. Woell, Stadtschulrat Dr. Lün gen.
2. Abgeordnete der Stadtverordneten-Versammlung: Justizrat Dr. Bruck, Justizrat Dr. Helff. Redakteur Dr. Quarck. sowie als Vertreter: Architekt DröIl, Ingenieur Schubbert, Oberrealschuldirektor Zin t.
3. Vertreter der kirchlichen Gemeinden: a) Vertreter der evangelisch-lutherischen Gemeinde: Senior Professor Dr. B ornemann. b) Vertreter der evangelisch-reformierten Gemeinde: Pfarrer Dr. Bauer. c) Vertreter der katholischen Gemeinde: Stadtpfarrer Geistlicher Rat Dr. Abt.
4. In Sachen der eignen Anstalt: Der Direktor der Schillerschule.
3. Staatliche Aufsichtsbehörde.
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium zu Cassel, an dem das Dezernat in den Haänden des Kgl. Provinzial-Schulrats Professor Dr. Borbein liegt.
II. Satzung der Anstalt.
l. Aufnahmebedingungen.
§ 1. Die Anmeldung zur Aufnahme in die Schillerschule erfolgt beim Direktor der Anstalt durch Einreichung eines ausgefüllten Personalbogens, dem die nötigen PersonaL papiere(Geburtsschein, Impfschein oder Wiederimpfschein, letztes Schulzeugnis oder Ab- gangszeugnis) beizufügen sind. Schülerinnen, die nicht von anerkannten Höheren Mädchenschulen oder Studienanstalten Preußens oder der Vertragsstaaten kommen, haben sich einer Aufnahmeprúfung zu unter- ziehen(Min.-PErl. v. 18. 8. 08. B 15 und III 21, sowie Min.-Erl. v. 12. 12. 08 II 2).


