Jahrgang 
1909
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I. Schulabschluß.

Es ist durchaus wünschenswert, daß den Höheren Mädchenschulen nur solche Schülerinnen zugeführt werden, die den vollständigen Lehrgang der Schule durchzumachen beabsichtigen. Es bildet nämlich der Lehrstoff der ganzen Oberstufe(Klasse 4 bis 1) ein zusammenhängendes Ganzes, zu dessen Vertiefung und Durchdringung grade das letzte Schuljahr durchaus notwendig ist.

Eine Schülerin, die vorzeitig die Anstalt verläßt, ist in manchen wichtigen Fächern schlechter ausgerüstet als jedes Mädchen, das eine Bürgerschule oder eine Mittelschule ganz

durchgemacht hat, denn sie weiß zu den grundlegenden Fragen der Gegenwart für deren Behandlung wohlweislich das reifste Alter, die letzten Schuljahre, bestimmt sind über-

haupt keine auf Wissen begründete Stellung zu nehmen.

Junge Mädchen, die vor Vollendung des ganzen Lehrgangs unsre Schule verlassen, sehen wir mit doppeltem Bedauern scheiden, da wir sie mit einer nach ihren Bestandteilen unvollständigen, nach ihrer Tiefe ungenügenden und nach ihrer Brauchbarkeit unzweck- mäßigen Halbbildung ins Leben treten sehen.

2. Befreiungen vom Unterricht.

Mit besondrer Genugtuung darf hier festgestellt werden, daß mit der Schule auch alle die Eltern, mit denen wir über diese Seite unsrer gemeinsamen Arbeit haben sprechen können, es als eine Hauptaufgabe der Erziehung betrachten, die Kinder an Pflichtgefühl. und an Wahrhaftigkeit zu gewöhnen.

Dies gemeinsame Ziel scheint es aber zu gelährden, wenn manche Eltern in der wohlmeinenden Absicht, ihren Kindern eine Freude zu machen, allzuoft und allzuleicht um eine Befreiung von den ernsten Pflichten der Schule nachsuchen. Gewiß soll den Kindern die Teilnahme an besondern Festen in der nächsten Verwandtschaft, an Hochzeiten oder Jubelfeiern, nicht unmöglich gemacht werden, bedeuten doch solche Feste Erinnerungen fürs ganze Leben, aber es widerstreitet der Erziehung zur Pflichterfüllung, wenn der Kreis solcher Ausnahmegelegenheiten zu weit gezogen wird, wenn um Urlaub zu Kränzchen, Sommer- ausflügen oder Vereinsfestlichkeiten gebeten wird. Die Schule würde ihr eignes Werk unter- graben, wenn sie derartigen Veranstaltungen eine Wichtigkeit beimessen wollte, groß genug, um dagegen die Pflichten zurückzusetzen.

Ihnlich bedenklich steht es bisweilen mit der Befreiung von technischen Fächern. Bei abwägender Uberlegung werden die Eltern es sich selbst sagen, daß es ihr Kind unmõöglich zum Pflichtgefühl erziehen kann, wenn es etwa wegenNervosität oderBlut- armut oderallgemeiner Körperschwäche von den zwei Singstunden oder den zwei Nadel- arbeitsstunden befreit wird, während sein Gesundheitszustand ihm die doppelte Zahl von Klavierstunden, zu denen es keineswegs verpflichtet ist, und außerdem noch tägliches stundenlanges UÜben erlaubt. In solchem Falle wird das Kind mit Recht in dem Befreiungs- grunde nur einen Vorwand sehen, und es wird das Gefühl erhalten, der Schule dürfe schon einmal ein X für ein U gemacht werden. Daß diese Anschauung aber dem Gefüuhl der Wahrhaftigkeit und Pflichttreue sehr gefährlich werden kann, bedarf keiner Worte, und es