Jahrgang 
1909
Einzelbild herunterladen

6

Indem wir das ausdrücklich betonen, hoffen wir, daß auch weiterhin im Elternhaus unsrer Schülerinnen das alteingewurzelte Vorurteil immer mehr schwinde, als ob uns durch Besprechungen mit den Eltern eine lästige Mehrarbeit erwüchse; im Gegenteil, ein einziger Elternbesuch kann der Schule oft viel Verdruß und grade die Arbeit ersparen, die uns die unangenehmste ist. Immer aber kommt es den Schülerinnen zugute, wenn durch solche Unterredungen festgestellt wird, inwieweit Elternhaus und Schule in ihrer Beurteilung über- einstimmen, und nach welcher Richtung das Urteil noch der Nachprüfung bedarf.

Bei allen Anfragen oder Mitteilungen über Schülerinnen empfiehlt es sich als das zweckmäßigste, sich zunächst an die Klassenführung zu wenden, die über Verhalten, Leistungen und Aussichten am genauesten unterrichtet ist, weil sie zumeist die Hauptfächer selbst in Händen hat, und weil sie den Sammelpunkt für die sonstigen Wahrnehmungen und Beurteilungen bildet. Selbstverständlich sind aber auch die Fachlehrer ebenso wie der Direktor zu Rat und Besprechung immer bereit.

Auf dem Wege solches persönlichen Verkehrs hoffen wir etwaige Mißstände am leichtesten zu entfernen, Mißverständnisse am sichersten aufzuklären,, Denn es kann nicht ausbleiben, daß hier und da Anordnungen der Schule als unzweckmäßig, Beurteilungen oder Zeugnisse als unzutreffend empfunden werden. Vielleicht ist diese Empfindung berechtigt, denn Irren ist menschlich. Jedenfalls aber erheben wir unbedingt den Anspruch, daß an unserm besten Willen bei allem, was wir in Ausübung unsres Amtes tun, nicht gezweifelt wird.

Daß die Eltern diese unsre gute Absicht vorsätzlich nicht verkennen werden, gilt uns als selbstverständlich; wir bitten aber dringend darum, nicht etwa im ersten Unmut uber eine verhängte Strafe, ein schlechtes Zeugnis oder dergl. ein absprechendes Urteil über die Schule oder die Persönlichkeit eines Lehrers zu fällen in Gegenwart der Schul- kinder. Denn das ist der Tod jedes Zusammenwirkens zwischen Haus und Schule! Und ebenso wie sich die Schule sorgfältig bemüht, alle häuslichen Uberlieferungen des Kindes zu schonen, ebenso hat sie das Recht, eine ähnliche Rücksicht vom Elternhaus zu verlangen.

Und dann mõge das Elternhaus bedenken, daß die Berichte der Schulkinder keines-

wegs immer zuverlässig sind. Selbst abgesehen von Fällen, wo ihnen wie bei Zeug- nissen oder Schulstrafen aus naheliegenden Gründen daran liegt, nicht alle Seiten der

Tatsachen gleichmäßig zu beleuchten, wo sie der Versuchung erliegen, hier stark aufzu- tragen und dort abzuschwächen, selbst abgesehen davon läßt sich doch manche zweck- mäßige und notwendige Maßregel nicht vom Standpunkt des Kindes, das die Zusammen- hänge gar nicht übersieht, begreifen, sondern nur vom Standpunkt der Schulverwaltung, die das Zusammenleben und Zusammenarbeiten mehrerer hundert junger Mädchen der ver- schiedensten Eigenart und Altersstufen in einem verwickelt gebauten und schwer zu über- sehenden Gebäude zu ordnen und zu überwachen hat.

Auch hier bitten wir, ehe das Elternhaus nach einseitiger Beleuchtung ein schnelles Urteil fällt, um eine offene Aussprache, wie sie übrigens auch bisher schon meist gesucht wurde. Denn die Erfahrung hat gezeigt, wie leicht und sicher sich dann ein Ausgleich erzielen läßt.

Schließlich richten wir noch einige Bitten an die Eltern unsrer Schülerinnen, deren Erfüllung einerseits die Arbeit der Schule fördert, anderseits die Schülerinnen vor Nachteilen oder Gefärdung schützt.