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Oktober.
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Vom Kriegsministerium wird empfohlen, während des Krieges Schüler aller Stände vom 16. Lebensjahre ab zu Kompagnien zu vereinigen und militärische UÜbungen mit ihnen vorzunehmen.
Schüler der Osteroberprima, welche nachträglich in das Heer eingestellt werden, brauchen vom 1. Dezember 1914 ab nur eine mündliche Prüfung abzulegen.
Den in den Dienst der freiwilligen Krankenpflege im Etappengebiet eingetretenen Schülern werden dieselben Vergünstigungen in bezug auf Reifeprüfung und vorzeitige Versetzung gewährt wie den anderen Kriegsfreiwilligen.
Diejenigen Schüler, die an den militärischen UÜbungen teilnehmen, können von dem lehrplanmäßigen Turnunterricht ganz oder teilweise befreit werden.
Uberweisung des Herrn Dr. W. Stipp zur Ableistung seines Probe- jahres und zu gleichzeitiger Beschäftigung als Wissenschaftlicher Hilfslehrer.
Der Seminarkandidat Hermann Diehl wird als Wissenschaftlicher Hilfs- lehrer an der Sachsenhäuser Oberrealschule beschäftigt.
Die unentgeltliche Beschäftigung des amerikanischen Lehramtsassistenten Garlson wird für das Winterhalbjahr 1914/15 genehmigt.
Überweisung eines Extraneers zur Ablegung der Notreifeprüfung,
Der Herr Minister verfügt, daß während des gegenwärtigen Krieges Verwaltungsstreitsachen ruhen.
Uberweisung eines Extraneers zur Ablegung der Notreifeprüfung.
Im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverteilung wird eine Ge- dächtnistafel veröffentlicht werden, auf der alle Beamten und Lehrer und alle sonstigen im Dienste der Unterrichtsverwaltung stehenden nicht beamteten Personen, sowie die seit August 1914 entlassenen Schüler, die im Kriege gefallen oder ihren Wunden oder Krankheiten erlegen sind, verzeichnet werden sollen.
In wirtschaftlicher und politischer Beziehung ist es von der größten Bedeutung, daß alles Gold der Reichsbank zugeführt wird. Es wird von den Lehrern erwartet, daß sie in diesem Sinne belehrend wirken. Schüler, denen bei ihrem Eintritt ins Heer das Zeugnis für eine nächst- höhere Klasse erteilt worden ist. sind nach Ostern ohne Aufnahme- prüfung in die Klasse aufzunehmen, für die ihnen die Reife zugesprochen ist, wenn sie infolge von Verwundungen oder Krankheiten dauernd die Militärtauglichkeit verlieren und aus dem Heere entlassen worden sind.
Es wird genehmigt, daß der stud. phil. Otto Vaternahm die Ver- tretung des zu den Fahnen einberufenen Dr. Stipp übernimmt. Für die Aufnahme in den zweijährigen höheren Lehrgang der Königl. Gärtnerlebranstalt in Berlin-Dahlem wird neben vierjähriger gärtnerischer Praxis der Nachweis der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militär- dienst oder einer gleichwertigen wissenschaftlichen Vorbildung gefordert.


