Jahrgang 
1914
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ihren häuslichen Arbeiten die Lehrer in ihren Bemühungen zu unterstützen. Sämtliche Schüler haben ein Aufgabenbuch zu führen, in das von den betreffenden Lehrern die Aufgaben für jede Stunde bis einschl. Quarta aufwärts unter gleichzeitigem Anschreiben an die Tafel diktiert werden, so daß die Angehörigen unserer Schüler die Aufgaben für jeden Schultag an der Hland des Aufgabenbuches kontrollieren können. Auf sorgfältiges Eintragen der Aufgaben seitens der Schüler wird von den Lehrern be- sonderer Wert gelegt.

c) Tageseinteilung. Die häusliche Kontrolle ist am leichtesten durchzuführen, wenn der Schüler zu Hause gezwungen wird, bestimmte Arbeitszeiten innezu- halten und sich so an eine feste Tageseinteilung zu gewöhnen. Die geehrten Eltern mögen besonders darauf achten, daß die Schüler ihre Hausarbeiten gleichmäßig auf die einzelnen Tage verteilen und das längere Zeit vorher Aufgegebene nicht erst am letzten Tage erledigen. Für Schüler mittlerer Begabung betrage die Zeitdauer der täglichen häuslichen Arbeit in VI etwa l Stunde, in V bis zu 1 ½ Stunde, in IV und U. III bis zu 2 Stunden, in O. Ill und U. II bis zu 2 ½ Stunden.

Man sorge auch dafür, daß die Schüler nie sofort nach dem Unterricht oder nach dem Mittagessen die Schularbeiten machen und daß sie abends zeitig zu Bett gehen, damit sie den Aufgaben des nächsten Morgens gewachsen sind. Kinder bis zu 10 Jahren sollen spätestens um 8 Uhr, solche bis zu 15 Jahren zwischen 9 und 10 Uhr schlafen gehen.

d) Häusliche Lektüre der Schüler. An die Eltern richten wir die herz- liche Bitte, die häusliche Lektüre ihrer Söhne ernstlich und sorgfältig zu überwachen und nicht zu dulden, daß sie schlechte Bücher lesen. Um die Schüler vor jenen billigen Schundheftchen mit ihren nervenaufregenden Räuber- und Detektivgeschichten oder sittlich anstößigen Erzählungen, die Gemüt und Phantasie der Kinder vergiften, zu bewahren, raten wir dringend, streng darauf zu achten, daß sie in ihren Mußestunden nach ge- wissenhaft beendeter Arbeit möglichst nur solche Bücher lesen, die unserer reich- haltigen Schülerbücherei(vergl. Abschnitt V, 1b des Berichtes) entnommen sind. Beab- sichtigen die Eltern, ihren Söhnen Bücher zu schenken, so empfiehlt es sich, vorher mit einem der Lehrer oder dem Direktor Rücksprache zu nehmen.

Die Rödelheimer Buch- und Papierhändler Görisch, Seibel und Walther haben sich schriftlich verpflichtet, keine Schundliteratur zu führen.

e) Besuch der Theater. Der Besuch der Theater, öffentlichen Konzerte, Vorträge und Schaustellungen ist unsern Schülern nur gestattet, wenn sie in Be- gleitung eines ihrer Angehörigensind. FTertianer und Sekundaner dürfen die Erlaubnis ihrer Eltern vorausgesetzt eine Vorstellung nur dann allein besuchen, wenn sie die jedesmal vorher einzuholende Genehmigung des Direktors erhalten haben. Wir richten an die geehrten Eltern die dringende Bitte, ihre Söhne nur in solche Vorführungen mitzunehmen, die ihnen die Gewähr bieten, daß sie für die Jungen geeignet sind.

2. Versetzung. Die Konferenzbeschlüsse über Versetzung oder Nichtversetzung eines Schülers erfolgen auf Grund der amtlichen Versetzungsbestimmungen nach gewissenhaften Erwägungen und eingehenden Beratungen des Direktors mit sämtlichen Lehrern der Klasse. Sie sind daher un widerruflich, und alle Versuche, eine nachträgliche Anderung herbeizuführen, würden vergeblich sein.

Versuchsweise einen Schüler in die nächsthöhere Klasse zu versetzen, ist unzulässig.

Die Eltern, deren Söhne nicht versetzt werden konnten, mögen bedenken, daß es weder eine Schande noch ein Unglück ist, wenn ein Schüler in der Klasse zurückbleiben muß, und daß schon manchem, dem die Kräfte vorübergehend erlahmten, der zweijährige Besuch einer Klasse zum Segen war.