Jahrgang 
1913
Einzelbild herunterladen

37

in den Unterrichtsfächern sollte nur dann erforderlich sein, wenn durch Krankheit 0 G er a n d ere unverschuldete Zufälle entstandene Lücken in den Kenntnissen eines Schülers zu beseitigen sind.

In den meisten anderen Fällen schaden die Privatstunden mehr als sie nützen, da die Kinder übermäßig belastet, unselbständig und demnach noch leistungsunfähiger werden, als sie schon waren. Besonders nachteilig ist Privatunterricht bei schwächlichen, blut- armen oder nervösen Kindern, die nach den ansttengenden Unterrichtsstunden der Ruhe bedürfen und nicht einer Uberanstrengung durch vermehrte häusliche Arbeit ausgesetzt sein sollen. Es ist durchaus verkehrt und rächt sich immer, einen schwachen Schüler mit Hülfe von Privatstunden durch die Klassen hetzen zu wollen.

Sollen einem Schüler Privatstunden erteilt werden, So ist in jedem Falle die Genehmigung des Unterzeichneten vorher einzuholen. Erst im letzten Vierteljahr Nachhilfeunterricht zu nehmen, wird den Schülern, die an sich zur Versetzung nicht reif sind, für gewöhnlich überhaupt nicht gestattet, weil dadurch im besten Falle nur eine Notreife zur Versetzung erzielt wird. Daher dürfen Privatstunden seitens der Anstaltslehrer im letzten Vierteljahr mnur ausnahinsweise gegeben werden. Nicht angängig ist es, daß ein Lehrer dem Schüler einer Klasse Privat- unterricht erteilt, in der dieser Lehrer selbstunterrichtet.

Tertianer und Sekundaner, die jüngeren Mitschülern Nachhilfestunden geben wollen, bedürfen dazu in jedem Falle der Erlaubnis des Unterzeichneten.

Schwächliche Knaben, die mit Mühe ihre Schulaufgaben bewältigen, noch mit Mu- sikstunden zu belasten, ist verwerflich.

6. Benachrichtigung der Eltern. a) Zeugnisse. Dreimal im Jahre zu Michaelis, Weihnachten und Ostern erhalten die Schüler schriftliche Gesamtzeugnisse, die sie dem Vater oder dessen Stellvertreter zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorlegen müssen. Wir bitten die Väter, der Namensunterschrift keine Bemerkungen hinzufügen zu wollen.

Die Schüler haben am ersten Tage des folgenden neuen Schulabschnittes die vom Vater unterschriebenen Zeugnisse dem Herrn Klassenleiter vorzuzeigen und dann mit nach Hause zu nehmen, wo die Zeugniszettel sorgfältig, am besten in einer Mappe, auf- bewahrt werden mögen.

Den in den Zeugnissen enthaltenen Bemerkungen bitten wir rechtzeitig, nicht erst kurz vor der Versetzung, die nötige Beachtung zu schenken.

b) MitteilungszZettel. Den Eltern der Schüler, die während eines Schul- abschnittes in ihren Leistungen bedenkliche Mängel und Schwächen zeigen oder wegen erheblicherer Verfehlungen mit einer Stunde Arrest bestraft werden müssen, werden durch die Post entsprechende Benachrichtigungen übersandt. Die Zettel, auf denen die Eltern von der Verhängung einer Arreststrafe in Kenntnis gesetzt werden, enthalten auch Mit- teilungen über Tag und Stunde des Arrests und werden so zeitig abgeschickt, daß sie noch vor Beginn des Arrests in den Hländen der Eltern sind..

Die geehrten Eltern wollen auch den Inhalt dieser Mitteilungs-Zettel ernstlich be- achten und frühzeitig mit den Herren Klassenleitern Rücksprache nehmen, damit beizeiten für eine Besserung gesorgt werden kann.

c) Jahresberichte. Sämtlichen Schülern werden jährlich am Schluß des Schuljahres die Jahresberichte eingehändigt, die besonders auch für die Elte rn bestimmt sind. Ich bitte dringend, dem Inhalt des Jahresberichtes einige Aufmerksamkeit schenken zu wollen und den Bericht aufzubewahren, damit er während des Jahres öfter

zu Rate gezogen werden kann. 7. Versetzung. Die Konferenzbeschlüsse über Versetzung oder Nichtversetzung eines

Schülers erfolgen auf Grund der amtlichen Versetzungsbestimmungen nach gewissenhaften Erwägungen und eingehenden Beratungen des Leiters der Anstalt mit sämtlichen Lehrern