Jahrgang 
1913
Einzelbild herunterladen

Die Kenntnis der lateinischen Bezeichnungen für grammatische und sonstige sprach- liche Verhältnisse ist wünschenswert, aber nicht ausschlaggebend für den Austall der Prüfung.

II. Rechnen. Die vier Grundrechnungsarten im unbegrenzten Zahlenraume bis höch- stens eine Million(siebenstellige Zahlen). Sicherheit im Zahlenschreiben bis zu dieser Grenze. (Bei der schriftlichen Prüfung wird nicht über den zweistelligen Divisor hinausgegangen. Die sogenannte österreichische Rechenmethode wird nicht verlangt.) Das kleine Einmaleins(bis zu 12) und das kleine Einsineins.

Nach vierjährigem Schulbesuch können Schüler einer Volksschule im allgemeinen als reif für die Sexta angesehen werden. Sollen die Söhne nach dreijährigem Besuch einer Volksschule der Sexta zugeführt werden, so wird den Eltern dringend geraten, bereits ½ Jahr vor dem Aufnahmetermin von ihrer Absicht den Lehrern Mitteilung zu machen, damit die vorhandenen Lücken im Rechnen und nötigenfalls im Deutschen rechtzeitig ausgefüllt werden können.

Die Prüfungsanforderungen für die Aufnahme in die anderen Klassen richten sich nach der im Abschnitt J, 3 dieses Berichtes(S. 5-12) enthaltenen Ubersicht über die Unterrichtsaufgaben.

2. Anmeldungen. Anmeldungen für das nächste Schuljahr, bei denen Geburtsurkunde, Impf- bezw. Wiederimpfschein und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vor- zulegen sind, werden für sämtliche Klassen der Anstalt noch bis zum Schulbeginn beim Unterzeichneten in seinem Amtszimmer entgegengenommen.

3. Schulgeld. Das Schulgeld beträgt für die 3 Vorklassen jährlich 150 M., für die Klassen der Realschule jährlich 100 M. Schüler, deren gesetzlicher Wohnsitz nicht Frankfurt a. M. ist, zahlen 100 M. Zuschlag. Wenn mehr als drei Kinder städtische höhere oder Mittel-Schulen gleichzeitig besuchen, so kann auf Grund eines an die Städti- schen Schulbehörden zu richtenden Formular-Gesuches das Schulgeld für das vierte Kind und alle weiteren Kinder erlassen werden.

4. Schule und Elternhaus. Alle Herren des Lehrerkollegiums legen den größten Wert darauf, mit den Eltern und deren Stellvertretern in beständiger Fühlung zu bleiben, und sind immer gern bereit, den Eltern nach Kräften mit ihrem Rat zur Seite zu stehen.

a) Sprechstunden der Lehrer. Deshalb sind feste wöchentliche Sprech- stunden der Lehrer eingerichtet, die ein Anschlag amSchwarzen Brett im unteren Flur des Schulgebäudes bekannt macht. Auch müssen die Schüler in der Lage sein, ihren Eltern über Zeit und Ort dieser Sprechstunden Auskunft zu geben.

Da die Klassenarbeiten, die früher in der Regel jede Woche oder alle vierzehn Tage geschrieben wurden und für das Elternhaus ein wichtiges Kontrollmittel bildeten, nahezu in Wegfall gekommen sind, so werden sich die Eltern weit häufiger als früher bei den Herren Klassenleitern und Fachlehrern nach den Leistungen ihrer Söhne erkundigen müssen, falls sie vor unangenehmen UÜberraschungen bewahrt bleiben wollen. Auch bitten wir die geehrten Eltern, sich frühzeitig, nicht erst im Herbst oder gar erst gegen Bodeſdes Schuljahres, über Fortschritte, Fleiß und Betragen ihrer Kinder Gewißheit zu verschaffen.

Bei Erkundigungen über die Leistungen in einem einzelnen Unterrichtsfach wolle man sich immer an den Herrn Fachlehrer, bei Erkundigungen über den gesamten Kenntnisstand oder das Gesamtverhalten eines Schülers zunächst an den ferrn Klassenleiter, erst dann nötigenfalls an den Leiter der Anstalt wenden. Es ist aber dringend erwünscht, daß die Eltern ihren Besuch spätestens einen Tag vorher schriftlich oder mündlich durch ihre Kinder anmelden, damit seitens der Herren Klassen- leiter die zu einer erschöpfenden Auskunft nötigen Erkundigungen bei den übrigen be- teiligten Herren vorher eingezogen werden können.