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14. zur Zulassung in den technischen Bureaudienst des Hochbau-, Bauingenieur- und Maschinenbaufaches;.
15. zum Besuch der Kgl. Gärtnerlehranstalt in Dahlem bei Steglitz, wenn im Latei- nischen die Reife für die Untertertia eines Gymnasiums nachgewiesen wird;
16. zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister der Armee;
17. zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine, wenn außerdem das Reifezeugnis einer vom Reichsmarineamt anerkannten Fachschule erworben ist;
18. zur Marine-Ingenieurlaufbahn;
19. zum Besuch einer höheren Maschinenbau- und Hüttenschule.
II. Das Zeugnis der Reife für die Untersekunda(in 5 Jahren zu erreichen) berechtigt 1. zum Besuch der Lehranstalt des Kgl. Kunstgewerbe-Museums in Berlin; 2. zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung. 4
III. Das Zeugnis der Reife für die Obertertia(in 4 Jahren zu erreichen) berechtigt zum Besuch der Lehranstalt für Obst- und Weinbau in Geisenheim und Proskau.
IWV. Das Zeugnis der Reife für die Untertertia iin 3 Jahren zu erreichen) berechtigt 1. zum Eintritt in die unterste Klasse einer Landwirtschaftsschule;
2. zum Eintritt in den niederen Forstdienst;
3. zum Besuch einer niederen Gärtnerlehranstalt.
Ausführliches findet man bei Ad. Beier,„Die Berufsausbildung nach den Berechtigungen der höberen Lehranstalten in Preußen“, 2. Auflage. Halle, Buchhandlung des Waisenhauses 19007.
17. Ferienordnung für das Schuljahr 1912/13. Ostern: Von Samstag, 30. März bis Dienstag, 16. April. ¹) Pfingsten: Von Freitag, 24. Mai ²) bis Freitag, 31. Mai. Sommer: Von Freitag, 12. Juli ²) bis Dienstag, 13. August. ³ Herbst: Von Samstag, 28. September bis Dienstag, 15. Oktober. ¹) 1 Weihnachten: Von Freitag, 20. Dezember ²) bis Freitag, 3. Januar 1913. Ostern 1913: Mittwoch, 19. März 1913. Das erste Datum bedeutet den Tag des Schulschlusses, das zweite den Tag des Schulbeginns.
¹) Am vorhergehenden Tage Aufnahmeprüfung. ²) Der Unterricht ist an diesem Tage unverkürzt durchzuführen. ³) Nur für Frankfurt a. M.(Vergl. S. 19 des Berichtes.)
18. Aufnahmeprüfung: Montag, 15. April, vormittags 8 Uhr. Aufnahme der in die 3. Vorklasse eintretenden Kinder: Montag, 15. April, nachmittags 4 Uhr.
19. Beginn des neuen Schuljahres: Dienstag, 16. April, vormittags 7ν Uhr für die Realschulklassen, vormittags 825 Uhr für die Vorschulklassen.
20. Sprechstunden des Leiters der Anstalt: Während der Schulzeit täglich, im Sommerhalbjahnr von 12—1 Uhr, im Winterhalbjahr von 1 2 ½— 1 ½ Uhr, in seinem Amtszimmer.


