Jahrgang 
1912
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40 häuslichen Arbeit in VI etwa 1 Stunde. in V bis zu 1 ½ Stunde, in IV und U. III bis zu 2 Stunden, in O. IIl und U. II bis zu 2 ½ Stunden.

Man sorge auch dafür, daß die Schüler nie sofort nach dem Unterricht oder nach dem Mittagessen die Schularbeiten machen und daß sie abends zeitig zu Bett gehen, damit sie den Aufgaben des nächsten Morgens gewachsen sind. Kinder bis zu 10 Jahren sollen spätestens um 8 Uhr, solche bis zu 15 Jahren zwischen 9 und 10 Uhr schlafen gehen.

Die Schüler dürfen nicht zu spät aufstehen, damit sie in Ruhe ihr erstes Frühstück verzehren können und den Schulweg nicht im Laufschritt zurücklegen müssen. Anderseits ersuchen wir die geehrten Eltern, die Schüler, namentlich die jüngeren, nicht früher den Schulweg antreten zu lassen, als zum pünktlichen Eintreffen nötig ist.

d) Häusliche Lektüre der Schüler. An die Eltern richten wir die herz- liche Bitte, die häusliche Lektüre ihrer Söhne ernstlich und sorgfältig zu überwachen und nicht zu dulden, daß sie schlechte Bücher lesen. Um die Schüler vor jenen billigen Schundheftchen mit ihren nervenaufregenden Räuber- und Detektivgeschichten oder sittlich anstößigen Erzählungen, die Gemüt und Phantasie der Kinder vergiften, zu bewahren, rate ich dringend, streng darauf zu achten, daß sie in ihren Mußestunden- nach ge- wissenhaft beendeter Arbeit- möglichst nur solche Bücher zu lesen, die unserer neuein- gerichteten, reichhaltigen Schülerbücherei(vergl. S. 34-35 des Berichtes) entnommen sind. Beabsichtigen die Eltern, ihren Söhnen Bücher zu schenken, so empfiehlt es sich, vorher mit dem Unterzeichneten Rücksprache zu nehmen. Jeder Quartaner und Tertianer der Anstalt besitzt überdies ein Verzeichnis empfehlenswerter Bücher(vergl. S. 23 des Berichtes), das hoffentlich recht oft befragt wird.

Die Rödelheimer Buch- und Papierhändler Görisch, Harff, Seibel und Walther haben sich schriftlich verpflichtet, keine Schundliteratur zu führen.

5. Privatunterricht. Die werten Eltern und ihre Stellvertreter werden dringend ge- beten, mit aller Kraft darauf hinzuarbeiten, daß ihre Söhne und Pfleglinge von Anfang an gewissenhaft ihre Pflicht erfüllen. Mangelhafte Leistungen im Winterhalb- jahr erklären sich meist durch Flüchtigkeit und Trägheit zu Beginn des Schuljahres. Wer seine Zeit in der richtigen Weise ausnutzt, das ganze Jahr hindurch ernst und gewissen- haft die Hausarbeiten erledigt und in der Klasse stets aufmerksam bei der Sache ist. bedarf bei normaler Begabung keiner Privatstunden. Nachhilfe in den Unterrichtsfächern sollte nur dann erforderlich sein, wenn durch Krankheit oder andere unverschuldete Zufälle enstandene Lücken in den Kenntnissen eines Schülers zu beseitigen sind.

In den meisten anderen Fällen schaden die Privatstunden mehr als sie nützen, da die Kinder übermäßig belastet, unselbständig und demnach noch leistungsunfähiger werden, als sie schon waren. Besonders nachteilig ist Privatunterricht bei schwächlichen, blut- armen oder nervösen Kindern, die nach den anstrengenden Unterrichtsstunden der Ruhe bedürfen und nicht einer UÜberanstrengung durch vermehrte häusliche Arbeit ausgesetzt sein sollen. Es ist durchaus verkehrt und rächt sich immer, einen schwachen Schüler mit Hülfe von Privatstunden durch die Klassen hetzen zu wollen.

Sollen einem Schüler Privatstunden erteilt werden, so ist in jedem Falle die Genehmigung des Unterzeichneten vorher einzuholen. Erst im letzten Vierteljahr Nachhilfeunterricht zu nehmen, wird den Schülern, die an sich zur Versetzung nicht reif sind, für gewöhnlich überhaupt nicht gestattet, weil dadurch im besten Falle nur eine Notreife zur Versetzung erzielt wird. Daher dürfen Privatstunden seitens der Anstalts- lehrer im letzten Vierteljanr mur ausnahmsweise gegeben werden. Nicht angängig ist es, daß ein Lehrer dem Schüler einer Klasse Privat- untericht erteilt, in der dieser Lehrer selbst unterichtet.

Schwächliche Knaben, die mit Mühe ihre Schulaufgaben bewältigen, noch mit Musikstunden zu belasten, ist verwerflich.

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