Jahrgang 
1910
Einzelbild herunterladen

27

demnach in Zukunft die Vormittagsstunden im Sommerhalbjahr von 7 ½ bis 1 Uhr und im Winterhalbjahr von 8 ½ bis 2 Uhr dauern.

Die Direktoren der höheren Schulen haben die Einführung der Kurzstunde beantragt, damit auch die Zöglinge der Oberklassen mehr Zeit als bisher zu körper- licher Erholung in frischer Luft und zu geistiger Selbstbetätigung erhalten; ich bitte die Eltern unserer Zöglinge dringend, dafür zu sorgen, dass die gewonnene freie Zeit in diesem Sinne verwendet wird.

Sodann ist noch Eines zu beachten. Die Endziele der einzelnen Schulen sind nicht verändert; sie müssen auch bei der verkürzten Unterrichtszeit erreicht werden. Damit ist zunächst den Lehrern und Lehrerinnen eine neue schwere Auf- gabe gestellt worden; andererseits aber darf die Schule nun auch in erhöhtem Maße die Unterstützung des Elternhauses bei ihrer Arbeit erbitten. Die Hausarbeit wird nicht vermehrt werden, aber natürlich ist es jetzt besonders wichtig, dass sie sorg- fältig geleistet wird, weil jede Feststellung eines Versäumnisses hierin den ganzen Unterricht aufhält.

3. Am Freitag der ersten Schulwoche nach den Sommerferien, am letzten Freitag im Monat November und am zweiten Freitag im Monat Februar haben die Zoglinge aller Klassen der Real- und höheren Mädchenschule den Eltern oder deren Stellvertretern sämtliche Hefte zur Un terschrift vorzulegen. Jedesmal am Beginn der darauffolgenden Woche wird von den Ordinarien gelegentlich der Prüfung der Unterschriften eine eingehende Revision der Bücher und Hefte vorgenommen. Ungeeignete und unsaubere Bücher und Hefte müssen sogleich durch neue ersetzt werden.

4. In den Pausen nach der 2. und 3. Unterrichtsstunde wird an die Schüler und Schülerinnen warme Milch verabfolgt, die von einer hiesigen Milchkuranstalt geliefert wird und fortdauernder Prüfung unterliegt. Diese Einrichtung hat sich sehr gut bewährt und wird von dem grösseren Teil unserer Zöglinge in Anspruch genommen. Die Wochenkarte(giltig für 5 Gläser von 0,3 Liter Inhalt) kostet 50 Pfg.

5. Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anstalt eingeführt:

Für den Schreibunterricht: No. 1 der Normalhefte(Kl. VIII); No. 2 und 7(Kl. VII); No. 3 und 4(Kl. VI); No. 5(Kl. V); No. 6(Kl. IV); Preis 10 Pfg.; Grösseres Format ohne Linien und Rand(Kl. III).

pür den deutschen und fremdsprachlichen Unterricht;

No. 1 der Normalhefte(Kl. VIII); No. 2 Kl. VII); No. 3(Kl. VI, 1. Halbjahr); No. 4(Kl. VI, 2. Halbjahr); No. 5(Kl. V); No. 6(Kl. IV): Preis mit Umschlag je 12 Pfg.; grosseres Format mit Doppelrand und 14 Linien(Kl. IV ID, mit Doppelrand und 16 Linien(Kl. D.

Für Rechnen und Mathematik: No. 11 der Normalhefte(Kl. VIII V); Normalheft mit 22 Linien(Kl. IV 1).(Preis mit Umschlag je 12 Pfg.).