— 26— nachdrücklich empfohlen; ein Verzeichnis der für die Creizenachstiftung und die ihr angegliederten Kassen eingegangenen Gaben gelangt bestimmungsgemäß im jedesmaligen Programm der Schule zum Abdruck.
Von den übrigen Stiftungen der Schule will die Joseph RüttenscheStiftung der wissenschaftlichen oder pädagogischen Fortbildung der an der Schule tätigen Lehrkräfte dienen; die Zinsen der Stiftung sind in diesem Jahr zwei Lehrern zum Besuch von Lehrerversammlungen überwiesen worden. Die David und Emanuel Höchbergsche Stiftung zahlte das Schulgeld für 15 Zöglinge des Philanthropins; einige Freistellen gewährten ausserdem die Beer-Kannsche, Freiherr A. M. von Rothschildsche und die N. S. Schwabsche Stiftung. Die Adolf Samuel Maas-Stiftung zur Zahlung rückständiger Schulgelder hat auch im Laufe dieses Jahres ihre Wohltat in einigen Fällen bewähren können; die Jacques Lauterbach-Stiftung bestritt für drei Schüler einen Teil der Kosten des Lebens- unterhalts, aus den Zinsen der Mich. Jos. Speyerschen Stiftung erhielten einige Zöglinge Schulbücher. Die Zinsen der Arthur Schwabe-Stiftung wurden bestimmungsgemäss am 10. März einem Schüler der ersten Klasse zuteil. Die Julius Maysche Stiftung ermöglichte die Fortführung des Handfertigkeits-, Modellier- und Stenographie-Unterrichts, die Zinsen der Lotmar-Stiftung dienten zur Be- streitung der Kosten für die Schüler- und Schülerinnen-Bibliothek wie für die Unter- weisung der Zöglinge in der Handelslehre.
VII. Mitteilungen an die Zöglinge und deren Eltern.
1. Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer und Lehrerinnen der Anstalt bestimmte Stunden angesetæt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von Seiten der Eltern, An- fragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Ordinarien die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Zöglinge rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf den Fluren des Schulgebäudes bekannt gemacht, sie befinden sich auch auf dem gedruckten Stundenplan. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Aus- künfte allgemeiner Natur handelt, zundchst mit den Fachlehrern und Klassen- lehrern bez. Lehrerinnen in Verbindung zu treten. Das Sprechzimmer und die Warte- halle befinden sich im ersten Stockwerk des Schulgebäudes.
2. Durch Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 21. XII. 09. ist auf Antrag der hiesigen Direktoren die sogenannte Kurzstunde eingeführt, d. h. es wird die Dauer der Schulstunden auf 45 Minuten gekürzt und der Unterricht auf die Vormittage derartig zusammengelegt, dass in der Zeit von 5 ½ Stunden sechs Lektionen erteilt, die Nachmittage aber möglichst freigehalten werden. Es werden


