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Fortbildungskurse.
An den Veranstaltungen, welche im Laufe des Schuljahres unter Gutheißung und Mitwirkung der vorgesetzten Königlichen Unterrichtsbehörden getroffen wurden, um den akade- misch gebildeten Lehrern Gelegenheit zu geben, sich mit den wissenschaftlichen und metho- dischen Fortschritten der einzelnen Unterrichtsgebiete bekannt zu machen, haben auch Lehrer unserer Schule zum Zweck ihrer Fortbildung teilgenommen. An dem mit Genehmigung des Königlichen Unterrichtsministeriums von dem hiesigen physikalischen Verein eingerichteten und vom 28. März bis 7. April 1894 stattgehabten physikalisch-chemischen Ferienkursus hat Herr Prof. Dr. Epstein teilgenommen.— An der Hauptversammlung des Vereins zur Förderung des Unterrichts in der Mathematik und der Naturwissenschaften, welcher in der zweiten Hälfte der Pfingstwoche zu Wiesbaden stattfand, hat sich Herr Oberlehrer Dr. Dobriner beteiligt.— Dem Neuphilogentag zu Stuttgart hat Herr Oberlehrer Dr. Michel beigewohnt.— An dem hier zu Frankfurt vom 3. bis 15. Januar 1895 unter Leitung der von der Königlichen Unterrichtsbehörde damit beauftragten Herren Direktor Walter und Prof. Caumont abge- haltenen französischen Ferienkursus einschliesslich der Übungszirkel, hat Herr Oberlehrer Bornstein teilgenommen. Ausserdem wurden die Vorlesungen und sonstigen Veranstaltungen von den Oberlehrern Dr. Michel, Herz, Cohn, DLöhren, von Frl. Clara Fischer und dem Direktor besucht.— Wie der Direktor dem französischen Unterricht in den Reform- klassen des städtischen Gymnasiums und in Gemeinschaft mit den Kollegen Herz und Cohn dem englischen Unterricht an der Realschule in Bockenheim beiwohnte, so fand sich eine statt- liche Zahl der Teilnehmer des Ferienkursus am 10. Januar in unserer Schule ein, um dem französischen Unterricht in der Sexta, Quinta und Quarta beizuwohnen. Der hiesige französische Ferienkursus hat uns wertvolle Belehrung insbesondere für die Methodik des französischen Anfangsunterrichts dargeboten und mannigfachen nachhaltigen Anregungen gegeben, die uns zu großem Dank verpflichten.
Die Mädchenschule.
Mit dem Beginn des nächsten Schuljahres gewinnen die von dem Herrn Unterrichts- minister in dem Erlaß vom 31. Mai 1894 festgesetzten„Allgemeinen Vorschriften für die über das Ziel der Volksschule hinausgehenden Mädchenschulen“ Geltung und wird der von dem Herrn Minister nach eingehender Prüfung aufgestellte „Lehrplan für die höheren Mädchenschulen“ mit einigen von dem Königl. Provinzial-Schulkollegium genehmigten Modifikationen in unserer Schule zur Einführung gelangen. Dieser Lehrplan schreibt einen neunjährigen Kursus vor, der sich in eine je 3jährige Unter-, Mittel- und Oberstufe gliedert. Die wöchentliche Stundenzahl ist in der IX. Klasse auf 18, in VIII auf 20, in VII auf 22, in VI auf 28, in V— I auf 30 festgesetzt. Die Lehraufgaben sind natürlich so abgegrenzt, daß sie innerhalb dieser Zeit erledigt werden können.„Der Schwerpunkt der Schularbeit ist in den Unterricht zu legen. Zu häuslichen Arbeiten dürfen nur Aufgaben gestellt werden, die in der Schule so weit vorbereitet sind, daß sie von den Schülerinnen selbständig gelöst werden können. Die häusliche Arbeit soll für die Unterstufe


