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höchstens 1 Stunde täglich, für die Mittelstufe höchstens 1 ½ Stunde täglich, für die Oberstufe höchstens 2 Stunden täglich betragen.“
Für diejenigen jungen Mädchen, welche nach Absolvierung des 9jährigen Kursus das Bedürfnis haben, ihre Kenntnisse in einzelnen Lehrgegenständen zu ergänzen und dadurch ihre allgemeine Bildung zu erweitern und zu vertiefen, oder die darauf angewiesen sind, sich für spätere Lebensjahre erwerbsfähig zu machen, wird anheimgegeben, an diesen 9jährigen Lehrkursus wahl- freie Fortbildungskurse anzugliedern. Über diese Einrichtung ist in dem Ministerialerlaß Folgendes gesagt:„Frei von jeder Einrichtung, welche sie zu Fachschulen machen würde, gänzlich in dem Rahmen der Lehranstalten verbleibend. welche der allgemeinen Bildung dienen, werden sie doch den jungen Mädchen die Gelegenheit bieten, die ihnen in einem bestimmten Lehrgegenstande später nôtigen Kenntnisse zu erwerben, während sie es andrerseits den Schülerinnen, welche ihre wissenschaftliche Bildung nicht plötzlich abbrechen wollen, ermög- lichen, ohne Schulmädchen zu bleiben, doch ihre Beschäftigung mit den Wissenschaften weiter ſortzusetzen.“
Unsere Schule hatte bisher die jetzt allgemein vorgeschriebene 9jährige Kursusdauer. Je nach Bedürfnis wurde noch eine sog. Selekta angegliedert. Der Unterricht in dieser Ober- klasse war in dem nun zu Ende gehenden Schuljahre zum ersten Male so eingerichtet, daß er neben der wissenschaftlichen Fortbildung auch praktischen Zwecken diente, indem er durch Erwerbung einer größeren Geläufigkeit in dem mündlichen und schriftlichen Gebrauch des Fran- zösischen und Englischen, durch Erlernung der Buchhaltung, des kaufmännischen Rechnens und der Stenographie, durch einen mit dem Zeichenunterricht in Verbindung gesetzten Hand- arbeitsunterricht(Siehe oben S. 15 und 16) darauf ausging, die Schülerinnen erwerbsfähig zu machen.
Die Schülerinnen haben besonders auch den praktischen Zwecken dienenden Disciplinen Fleiß und Eifer zugewandt. Die Einrichtung dieser Fortbildungsklasse hat sich bewährt, und sie bleibt auch für das nächste Schuljahr bestehen.
Der Schulrat.
Aus dem Schulrat schied am Schuß des Schuljahres 1893/94 Herr Julius Angel- heim; an seine Stelle wurde Herr Ferdinand Eduard Schwarzschild gewählt. Der Schulrat bestand demnach im Schuljahre 1894/95 aus den Herren: Philipp B. Bonn (Vorsitzender), Dr. Blumenthal(stellvertretender Vorsitzender), Heinrich Cahn, Heinrich Lion, Paul Rosenthal, Ferdinand Ed. Schwarzschild, ferner aus den Delegierten des Gemeinde-Vorstandes, den Herren Joseph Baer, Stadtrat Horkheimer und Otto Hoechberg und dem Delegierten des Gemeinde-Ausschusses Herrn Julius Anton Gold- schmidt. Nach dem statutenmäßigen Austritt des Herrn Joseph Baer aus dem Gemeinde- Vorstand wurde am 1. Januar 1895 Herr Siegmund Una in den Schulrat delegiert. Aktuar des Schulrats ist Herr Rechtsanwalt Dr. Ernst Auerbach.


