Jahrgang 
1915
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V. mitteilungen an die Schülerinnen und ihre Eltern.

1. Das alte Schuljahr ſchließt Samstag, den 31. März 1915 und das neue beginnt Donnerstag, den 15. April, jeweils morgens 9 Uhr, mit der Aufnahme der angemeldeten Schülerinnen. Zu dieſen Feiern laden wir die Eltern und Angehörigen der abgehenden und der neu⸗ aufzunehmenden Oberlyzeiſtinnen freundlichſt ein.

2. kerien⸗Ordnung.

P;: Schluß Anfang

Nuͤhere Vezeichnung des Schulunterrichts Oſtern 1915 Mittwoch, den 31. März 1915 Donnerstag, den 15. April 1915 Pfingſten Freitag, den 21. Mai*) Freitag, den 28 Mai Sommer Sreitag, den 2. Juli*) Dienstag, den 3. Auguſt Herbſt Ddienstag, den 28. September*) Donnerstag, den 14. Oktober Weihnachten Ddienstag, den 21. Dezember*) Mittwoch, den 5. Januar Oſtern 1916 AFreitag, den 14. April 1916

*) Der Unterricht iſt an dieſen Tagen unverkürzt durchzuführen.

3. Die Eltern werden darauf aufmerkſam gemacht, daß die Anträge auf Bewilligung von Freiſtellen bei den Städtiſchen Schulbehörden ſchriftlich, im Falle des Übergangs zu einer Mittel⸗ oder höheren Schule jeweils bis zum 15. Januar, andernfalls bis zum 1. April oder 1. Oktober, einzu⸗ reichen ſind.(Verf. des Kuratoriums vom 13. Februar 1913, J.⸗Nr. 4986.)

4. Von Erkrankungen der Schülerinnen iſt dem Klaſſenlehrer ſpäteſtens am dritten Tage ſchriftlich oder mündlich Mitteilung zu machen.

5. Von Schulveranſtaltungen, insbeſondere von Klaſſenausflügen, darf ſich keine Schülerin ohne beſondere Erlaubnis fernhalten.

6. Wir bitten die Eltern, auf die Geſundheit ihrer Töchter ſorgſam zu achten, insbeſondere auf Schonung der Augen, gerade Haltung beim Schreiben und richtige Federführung zu dringen, ſie von zu langer Arbeit abzuhalten und von etwaigem Übermaß der Schulaufgaben dem Klaſſenlehrer oder dem Direktor Mitteilung zu machen.

Die Eltern der Übungsſchülerinnen wollen darauf achten, daß die Kinder aus der Schule rechtzeitig nach Hauſe kommen und den Heimweg nicht zum Umherſtreifen benützen; auffallende Verſpätungen der Rückkunft aus der Schule bitten wir alsbald dem Klaſſenlehrer oder dem Konrektor mitzuteilen.

7. Endlich bitten wir die Eltern, die irgend ein Anliegen vorzubringen haben, die Sprechſtunden des Direktors und des Konrektors wie die jedes einzelnen Lehrers, die nach Beginn des Schuljahrs bekannt gemacht werden, möglichſt einzuhalten, die Lehrer nicht während des Unterrichts oder in den Pauſen (abgeſehen von ganz kurzen Mitteilungen) in Anſpruch zu nehmen. Bei außerordentlichen Anläſſen wird jeder Lehrer und jede Lehrerin zu einer Rückſprache außerhalb der Dienſtzeit auf Anfragen gerne bereit ſein. In jedem Fall iſt ein Beſuch möglichſt am Tage vorher anzuzeigen, damit der einzelne Lehrer Zeit hat, bei ſeinen Amtsgenoſſen über die betreffende Schülerin Erkundigungen einzuziehen.