Jahrgang 
1914
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II. berfügungen der Behörden.

A. Miniſterial⸗Verfügungen und Verfügungen des Königl. Provinzial⸗ Schulkollegiums.

Vom 14. März 1913. Miniſterialverfügung. Es iſt als erwünſcht bezeichnet worden, daß die Lehrer der Volksſchulen ihre in einen Beruf übertretenden Schüler auf geeignete Jugend⸗ vereinigungen aufmerkſam zu machen.

Vom 14. Juni 1913. Miniſterialverfügung. Den nach Frankreich gehenden jungen Mädchen wird das Notadreſſenbüchlein empfohlen, das den Titel,Ratgeber des Deutſchen National⸗ vereins der Freundinnen junger Mädchen führt.(Vergl. Jahresbericht 1912 S. 14)

Vom 11. Oktober 1913. Miniſterialverfügung. Frauen, welche den Anforderungen des Erlaſſes vom 3. April 1909 genügen, können zum Studium mit dem Ziele der Prüfung für das höhere Lehramt zugelaſſen werden, ohne daß ſie praktiſche Lehrtätigkeit nachzu⸗ weiſen haben. Die Zuerkennung der Anſtellungsfähigkeit als Oberlehrerin an Lyzeen und weiterführenden Bildungsanſtalten für die weibliche Jugend ſetzt aber voraus, daß nach beſtandener Prüfung für das höhere Lehramt ein Probe⸗ jahr mit Erfolg abgeleiſtet worden iſt. Frauen, welche bei Inkrafttreten dieſes Erlaſſes die Lehrbefähigkeit für Lyzeen, mittlere und höhere Mädchenſchulen ſchon beſitzen, können die Anſtellungsfähigkeit als Oberlehrerin in Gemäßheit der bisherigen Vorſchriften erlangen.

Den Inhaberinnen des Reifezeugniſſes eines Oberlyzeums ſind außer der Oberlehrerinnenlaufbahn auch andere auf akademiſcher Vorbildung beruhende Berufe zugänglich durch eine Nachprüfung: für die Oberrealſchulreife in Mathematik, Phyſik und Chemie, für die realgymnaſiale Reife in Latein und Mathematik, für die gymnafiale Reife in Latein und Griechiſch.

Zu einer Nachprüfung ſind Meldungen nicht vor Ablauf eines Jahres nach Beſtehen der Reifeprüfung des Oberlyzeums zuläſſig.

Vom 2. Mai 1913. Verfügung des Provinzialſchulkollegiums. Der Direktor der Oberrealſchule in Breslau Unruh iſt zum Provinzial-⸗Schulrat in Caſſel ernannt.

Vom 8. Auguſt 1913. Verfügung des Provinzialſchulkollegiums. Im Auftrage des Herrn Unterrichts⸗ miniſters wird auf die Denkſchrift des Vorſtände⸗Verbandes der evangeliſchen Jungfrauenvereine Deutſchlands über die Förderung des Verſtändniſſes für die weibliche Diakonie durch die höheren Mädchenſchulen aufmerkſam gemacht.

III. Zur Geſchichte der Schule.

1. Das Oberlgzeum. Das Schuljahr begann am 3. April morgens 9 Uhr mit der Einweiſung der angemeldeten Kinder in die Klaſſen der Übungsſchule. Am 4. folgte die feierliche Aufnahme der neuen Schülerinnen des Oberlyzeums; dabei wie in der hieran ſich anſchließenden erſten Beratung wurden die neu ernannten Lehrkräfte vorgeſtellt und begrüßt.

In unſerer Schularbeit traten verſchiedene Unterbrechungen und Störungen ein: außer den regelmäßigen Studientagen(am 25. April, 28. Auguſt, 14. November, 9. Dezember) fiel der Unterricht auf Befehl S. M. des Kaiſers bei dem Geſangswettſtreit aus(am 6.8. Mai). Am 14. Januar war