Jahrgang 
1913
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3. Turnen.

Klaſſe: IIIa u. b, IIa u. b, Ia u. b, S I u. II. 1) Ordnungsübungen. 2) Freiübungen. 3) Handgerätübungen mit Keulen, Springrohren, Stäben, Hanteln, Handſtützen, Bällen und Reifen.

4) Geräteübungen: Schräge und ſenkrechte Stangen und Leitern, wagrechte Leitern, Schaukelringe und Schaukelreck, Rundlauf, Barren, Pferd, Bock, Schwebekanten, langes Schwingſeil, Kaſten, Schrägbrett,

Freiſpringen.

5) Spiele: Schlagball, Barlauf, Mordball, Balljagd, Schlaglaufen, Diebſchlagen, Wettwanderball,

volkstümliche Singſpiele.

Außerdem in den Klaſſen S I u. II methodiſche Anweiſungen und praktiſche Lehrübungen.

F. Hilf. L. Till. K. Caſpar. L. Bruniſch.

Stenographie(Gabelsberger): Es war je ein Anfangskurſus für die Klaſſe IIIa. und IIIb. mit 15 und 19 ſowie ein Fortbildungs⸗Lehrgang mit 11 Schülerinnen eingerichtet. Stecher.

Befreiung vom Unterricht: Vom iſraelitiſchen Religionsunterricht waren befreit: aus Klaſſe III a. 1, III b. 1, IIa. 1, zuſ. 3 Schülerinnen. Vom Turnunterricht waren kbefreit auf Grund ärztlichen Zeugniſſes 2 Schülerinnen(aus Ib. und IIb).

Verzeichnis der eingeführten Lehrbücher: Heydtmann⸗Keller, Deutſches Leſebuch (einſtweilen)) Bauer und von Hanxleden, Lehrbuch der Mathematik zum Gebrauch an Lyzeen.

II. Derfügungen der Behörden.

A. Miniſterial⸗Verfügungen und Verfügungen des Königl. Provinzial⸗

Vom 14. März 1912.

Vom 12. April 1912.

Vom 12. April 1912.

Vom 19. April 1912. Vom 19. April 1912.

Vom 8. November 1911.

Schulkollegiums. Miniſterial⸗Verfügung. Zum Eintritt in die wiſſenſchaftlichen Klaſſen des Oberlyzeums iſt fortan ein ärztliches Zeugnis nötig, das auch von dem Hausarzt oder einem anderen nicht beamteten Arzte ausgeſtellt ſein darf und lediglich feſtſtellen ſoll, ob die Schülerin nach ihrem Geſundheitszuſtande den Anforderungen des Unterrichts in den bezeichneten Klaſſen einſchließlich der techniſchen Fächer vorausſichtlich gewachſen ſein wird. Die Einführung vonBauer und von Hanxleden, Lehrbuch der Mathematik zum Gebrauch an Lyzeen wird genehmigt. Die Einführung wahlfreien Modellier⸗Unterrichts in den beiden S.⸗Klaſſen wird genehmigtmit der Maßgabe, daß der Lehrſtoff im Modellieren auf einfache Naturformen, Geräte und Werkzeuge beſchränkt und alles Kunſt⸗ gewerbliche ausgeſchloſſen bleibt. Der Elementarlehrer Heinrich Wollſtädter wird an die Uebungsſchule verſetzt. Die Oberlehrerin Fräulein Emma Welter wird an das Oberiyzeum ver⸗ ſetzt. Die Einführung des deutſchen Leſebuches von Heydtmann⸗Keller wird einſtweilen genehmigt.