Jahrgang 
1893
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20. Juli 1892. Kgl. Prov.-Schulkollegium S. 3332 teilt Ministerialerlaßs vom 31. Mai mit, durch welchen auf die Julius Lohmayerschen Wandbilder für den geschichtlichen Unterricht aufmerksam gemacht wird.(Hof-, Kunst- und Verlags-Institut von Otto Troitzsch, Berlin.)

15. August 1892. Kgl. Prov.-Schulkollegium S. 4407 teilt Ministerialerlaß vom 14. Juli mit, durch welchen die»Neuen Wandtafeln für den Unterricht in der Naturgeschichte von Jung, von Koch und Quentell, Herausgeber der Verlagsbuchhandlung von Frommann und Morian in Darmstadt« empfohlen werden.

1. September 1892. Kuratorium der höheren Schulen No. 235 teilt gemäß Protokoll des Magistrats vom 26. August Verfügung des Regierungspräsidenten zu Wiesbaden mit, Ein- führung des 100 teiligen Thermomceters betreffend.

12. September 1892. Kgl. Prov.-Schulkollegium S. 5475 teilt Ministerialerlaß vom 5. September die im Reichsamt des Innern festgestellten Maßnahmen für den Fall des Auftretens der asiatischen Cholera in Deutschland(Bestimmung 3) zur Nachachtung mit und ebenso Ab- schrift von der mittels Erlasses der Herren Minister des Inneren und der geistlichen pp. An- gelegenheiten vom 1. September veröffentlichten Anweisung zur Ausführung der Desinfektion bei Cholera zur Kenntnisnahme und nötigenfalls zur sorgfältigen Nachachtung.

12. September 1892. Kgl. Prov.-Schulkollegium S. 5481 teilt Abschrift der Ministerial- verfügung vom 31. August 1892 Rangstellung und Titel der wissenschaftlichen Lehrer der Gym- nasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realprogymnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen betreffend mit.

20. September 1892. Kgl. Prov.-Sckulkollegium S. 5773 teilt Ministerialerlaß vom 9. September mit, Vorsicht bei Benutzung von Turngeräten betreffend, auf deren Sicherheit nicht unbedingter Verlaß ist, namentlich bei Ausflügen.

22. September 1892. Kgl. Prov.-Schulkollegium S. 5442 bestimmt nach Ministerial- erlaßz, daß Anträge für den Wechsel der Lehrbücher auch für das Schuljahr 1893/94 nicht zu stellen sind.

29. September 1892. Kgl. Prov.-Schulkollegium S. 5864 teilt folgenden Ministerial- erlaß vom 21. September mit:»Vor kurzem hat sich auf einer Gymnasialbadeanstalt der er- schütternde Vorfall ereignet, daß ein Schüler beim Spielen mit einer Salonpistole von einem Kameraden seiner Klasse erschossen und so einem jungen, hoffnungsreichen Leben vor der Zeit ein jähes Ende bereitet wurde.*

Das Kgl. Prov.-Schulkollegium weise ich an, den Anstaltsleitern seines Aufsichtsbezirkes aufzugeben, daß sie bef Mitteilung dieses schmerzlichen Ereignisses der ihrer Leitung anver- trauten Schuljugend in ernster und nachdrücklicher Warnung vorstellen, wie unheilvolle Folgen ein frühzeitiges, unbesonnenes Führen von Schußwaffen nach sich ziehen kann, und wie auch über das Leben des zurückgebliebenen unglücklichen Mitschülers für alle Zeit ein düsterer Schatten gebreitet sein muß.

Gleichzeitig ist aber auch festzustellen, daß Schüler, die, sei es in der Schule oder beim Turnen und Spielen, auf der Badeanstalt oder auf gemeinsamen Ausflügen, kurz wo die Schule für eine angemessene Beaufsichtigung verantwortlich ist, im Besitze von gefährlichen Waffen, insbesondere von Pistolen und Revolvern betroffen werden, mindestens mit der Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungsfalle aber unnachsichtlich mit Verweisung zu bestrafen sind.« gez. Bosse.