Jahrgang 
1889
Einzelbild herunterladen

22*.

Vorstehende Bestimmungen sind in gleicher Weise auch bei etwaigen Revisionen des katholischen Religionsunterrichtes durch die katholischen Bischöfe oder deren Vertreter in An- wendung zu bringen.

2. Juni. Das Kgl. Prov.-Schulkollegium teilt Ministerialverfügung vom 18. Mai mit, durch welche das bei E. S. Mittler& Sohn in Berlin erschienene Merkbuch,»Altertümer auf- zugraben und aufzubewahreu« empfohlen wird, und empfiehlt dasselbe zur Anschaffung.

6. Juni. Das Kuratorium der höheren Schulen teilt Magistratsbeschluß vom 18. Mai mit: »Es wird bestimmt, daß beim Ableben von(aktiven und pensionierten) Gemeindebeamten der I. bis VIII. Gehaltsklasse, von ordentlichen Lehrern, sowie von Schuldienern, für die 2 auf den Sterbe- monat folgenden Monate den Witwen bezw., wenn solche nicht vorhanden sind, den ehelichen Nachkommen derselben der Gehalt(insoweit die Auszahlung nicht bereits pränumerando erfolgt ist) abzüglich des regulativmäßzigen Witwen- und Waisenkassen-Beitrags und abzüglich der etwa den Hinterbliebenen für diese Zeit zustehenden Witwen- und Waisenpeusion ausgezahlt werde.«

14. Juni. Kgl. Prov.-Schulkollegium genehmigt Einführung der Grammatik von Gillhausen.

22. Juni. Das Kgl. Prov-Schulkollegium teilt Ministerialverfügung vom 19. Juni mit, nach welcher in allen Lehranstalten und Schulen der Monarchie am 30. Juni d. J. eine Gedächt- nisfeier für S. Majestät den Kaiser und König stattfinden soll.

9. Juli. Das Kgl. Prov.-Schulkollegium schreibt infolge höherer Verfügungen die Vereidigung für den König Wilhelm vor.

9. Juli. Das Kgl. Prov.-Schulkollegium giebt eine ausführliche Bibliotheksordnung.

14. August. Das Kgl. Prov.-Schulkollegium übersendet im Auftrage des Herrn Ministers 1 Exemplar der Schrift: Neun Aktenstücke zum Regierungs-Antritt Kaiser Wilhelm des Zweiten, um dasselbe bei der nächsten Sedanfeier einem reiferen Schüler zu überreichen.*)

15. August. Das Kgl. Prov.-Schulkollegium ordnet an, daß die Sedanfeier, weil der 2. September in diesem Jahre auf einen Sonntag fällt, am 1. September abgehalten und der Unterricht an diesem Tage ausgesetzt werde.

14. August. Das Kgl. Prov.-Schulkollegium teilt Ministerialverfügung vom 6. Juli mit zur Ausführung des§ 66 des Reichs-Militär-Gesetzes vom 2. Mai 1874 und vom 6. Mai 1880, das Diensteinkommen der zum Militärdienst einberufenen Reichs-, Staats- und Kommunal- beamten betreffend u. s. w.

15. August. Kuratorium der höheren Schulen genehmigt Abhaltung von Wettspielen für Gymnasium, Musterschule, Wöhlerschule und Selektenschule am 15. September zum Schlut der Schulspiele auf dem Altaracker..

3. Oktober. Das Kuratorium der höheren Schulen teilt Magistratsbeschluß vom 21. September mit: Neuordnung für die Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern bei Dienstreisen.

10. Oktober. Das Kuratorium der höheren Schulen teilt Magistratsbeschluß vom 21. September mit, nach welchem die durch Magistratsbeschluß vom 18. Mai angeordnete

Zahlung des Gehaltes für 2 Monate an die Witwen u. s. w. auf eine dreimonatliche Gehaltsrate erweitert worden ist.

*) Die Schrift wurde dem Abiturienten Eduard Gentsch überreicht.