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eines nicht besoldeten Hülfslehrers an der betreffenden Schule handelt, in dem zu erstattenden Berichte regelmäßig auch darüber Auskunft zu erteilen, ob das Kuratorium der Anstalt gegen die zur Frage stehende Zulassung nichts einzuwenden haben würde, bezw. welche Gründe dasselbe etwa dagegen geltend gemacht hat.
21. Mai. Das Kuratorium genehmigt nicht das vorgeschlagene Abhalten von Tarnspielen der oberen Klassen auf dem Schulhofe statt auf dem Altaracker.
21. Mai und 11. Juni. Das Kuratorium teilt mit, daß die Turnhalle der Musterschule für das neunte deutsche Bundes- und Jubiläumsschießen als Massenquartier in- Aussicht genommen sei.(Thatsächlich wurde später von derselben kein Gebrauch gemacht.)
9. Juni. Kgl. Prov.-Schulkollegium teilt Ministerialverfügung mit, bezgl. der sorgfältigen Aufbewahrung und Katalogisierung vorgeschichtlicher Altertümer.
29. Juni. Das Kuratorium knüpft an das Schreiben des Bezirks-Ingenieurs der Hess. Ludwigsbahn, Herrn Weiß, Ubelstände bezgl. Benutzung der Eisenbahn bei den Maifesten betreffend, einige Bemerkungen.
20. Juli. Kuratorium zeigt an, daß durch Magistratsbeschluß vom 15. Juli der Lehrer Kugele unter Anerkennung seiner langjährigen ersprießllichen Thätigkeit mit vollem Gehalt in den Ruhestand versetzt sei.
25. Juli. Kgl. Prov.-Schulkollegium überschickt im Auftrage des Herrn Ministers ein Exemplar der Schrift von Dr. Zenker über die Sonnenfiusternis am 19. August unter der Vor- aussetzung, daß die Schüler geeignete Unterweisung über dieses Naturereignis erhalten.
18. August. Kgl. Prov.-Schulkollegium genehmigt, daß an Stelle der biblischen Geschichte von Köhler in den Klassen Sexta, Quinta und Quarta der 2. Teil des Lehrbuchs für den evan- gelischen Religionsunterricht von Rektor O. Schäfer und statt des Grundrisses der Chemie von Rüdorff der Leitfaden für den wissenschaftlichen Unterricht in der Chemie von Casselmann-Krebs, sowie neben demselben der erste Teil(Oryktognosie) des Mineralreichs von Schilling-Mahren- holtz successive zur Einführung gelange.
30. September. Kgl. Prov.-Schulkollegium teilt Ministerialverfügung mit vom 21. Sep- tember bezgl. der internationalen Ausstellung zu Melbourne, welche das ganze Unterrichtswesen umfassen soll.— Diese Verfügung wurde am 9. Dezember durch einen weiteren Erlaß ergänzt, welcher die Bekanntmachung des Reichskommissarius nebst Programm zur Einsichtnahme zur Verfügung stellt.
2. Dezember erläßt das Kgl. Prov.-Schulkollegium folgende Verfügung:»Aus Anlaß mehrerer besonderer Fälle machen wir die Herren Direktoren(Rektoren) darauf aufmerksam, daß der Ministerial-Erlaß vom 26. Juli 1862(Wiese-Kübler, Verordnung. u. Ges. I S. 469), nach welchem gestattet ist, Schülern nach anderthalbjährigem Besuche der Sekunda das Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung für den einjäbrig-freiwilligen Militärdienst auch in dem Falle auszustellen, wenn ein sofortiger Eintritt in die Obersekunda der Anstalt durch die Einrichtungen des Unterrichts an derselben gehindert wird,— zur notwendigen Voraussetzung hat, daß die betreffenden Schüler sich die Lehraufgabe des ersten Jahres der Sekunda inzwischen angeeignet haben.« Es genügt mithin nicht, daß ein Schüler, welcher nach einjührigem Besuche der Unter- sekunda nicht aufgerückt ist und infolge davon mit den in diese Klasse neu eingetretenen Schülern die für dieselbe bestimmte Lehraufgabe mit dem Anfang des Klassenbesuchs aufs neue von vorn


