Jahrgang 
1887
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den eingehenden Nachweisungen, welche von den Königlichen Provinzial- Schulkollegien infolge der Cirkular-Verfügung vom 26. November v. Js. 3083 über die in den letzten drei Jahren unter der Führung von Lehrern an höheren Schulen stattgehabten Ausflüge von Schülern dieser Anstalten gegeben sind, mit Befriedigung ersehen habe, daß der günstige Erfolg weit über- wiegend sei über die in einzelnen Fällen hervorgetretenen Mifstände. Der Herr Minister nehme gern Anlaß, denjenigen Direktoren(Rektoren) und Lehrern höherer Schulen, welche dieser Seite ihres erziehenden Verkehrs mit der ihnen anvertrauten Jugend Zeit und Mühe erfolgreich zu- gewendet haben, seine Anerkennung auszusprechen.

Nur über einige, die gedachten Ausflüge betreffenden Punkte hat der Herr Minister vestimmte Anordnungen getroffen. Durch dieselben ist folgendes festgesetzt:

Insofern Ausflüge von Schülern höherer Lehranstalten nicht ausdrücklich einer Aufgabe Res lehrplanmäßigen Unterrichis dienen( B. botanische Exkursionen, technische Exkursionen von gewerblichen Fachklassen), ist deuselben sowohl bezüglich der führenden Lehrer als der teil- nechmenden Schüler, bezw. der die Teilnahme genehmigenden Eltern oder ihrer Stellvertreter, der Charakter der Freiwilligkeit unbedingt zu bewahren.

Sonn- oder Feiertage sind zu den unter der Autorität der Schule veraustalteten Er- holungs-Ausflügen von Schülern nicht zu verwenden. Insofern zu der Ausführung eines Schul- ausfluges die Enthebung der betreffenden Klasse, bezw. Klassen, vom lehrplanmässigen Unterricht erfordert wird, ist der Direktor(Rektor) ermächtigt, für dieselbe Klasse innerhalb eines Schul- jahres zweimal den Nachmittagsuuterricht, oder einmal den Unterricht eines ganzen Schultages ansfallen zu lassen. Für eine etwaige ausnahmsweise Ausdehnung eines Ausfluges von Schülern der oberen Klassen über die Dauer eines ganzen Tages ist sowohl bzgl. des dadurch herbeige- führten teilweisen Aussetzens des Unterrichts, als bagl. des genau zu bezeichnenden Planes des Ausfluges die Genehmigung des betreffenden Provinzial- Schulkollegiums vom Direktor(Rektor) nachzusuchen.

29. September 1886. Kuratorium der höheren Schulen teilt mit, daß durch Magistrats- beschluß vom 10. September l. J. No. 1272, bestätigt durch Verfügung K. Prov.-Schul-Kolle- giums vom 23. September J. J. S. 4478, der ordentliche Lehrer Herr Carl Paul unter Anerken- nung seiner langjährigen ersprießllichen Dienste mit Belassung seines vollen Gehaltes vom 1. Oktober 1886 in den Ruhestand versetzt worden ist.

5. November 1886 K. Prov.-Schul-Kollegium S. 5287 teilt Verfügung des K. Prov.- Schul-Kollegiums zu Berlin mit, in welcher die Ernennung des ordentlichen Lehrers Gustav Boesche zum Oberlehrer am K. Luisengymnasium vom 1. April 1887 zur Kenntnis gebracht und seine Entlassung nachgesucht wird..

10. November 1886. Kuratorium der höheren Schulen überreicht dem Direktor dag Magistratsdekret vom 19. Oktober l. J., nach welchem der bisherige Hilfslehrer Dr. Wilh. Rein- hardt zum ordentlichen Lehrer ernannt wird u. s. w., zur Aushändigung an denselben.

24. November 1886. Kuratorium der hiesigen Schulen teilt mit, daß dem ordentlichen Lehrer an der Musterschule Herrn Gustav Boesche unter Anerkennung seiner ersprießlichen Wirk- samkeit die erbetene Entlassung aus dem städtischen Schuldienste mit dem 31. März 1887 erteilt worden ist.

16. Dezember 1886. K. Prov.-Schul-Kollegium empfiehlt die v. Dr. Röth verfaßte (1856) und von dem Major a. D. von Stamford neu herausgegebene und bis 1866 fortgeführte