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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
9. April 1884. Das Kuratorium der höheren Schulen(No. 198) teilt mit, daß es in der Absicht der städtischen Schulbehörden liege, zur weiteren Förderung der Turn- und Be- wegungsspiele für die Knabenschulen während des Sommersemesters 1884 regelmäßiige Spiel- stunden einzuführen, unter folgenden näheren Bestimmungen:»Die Spielstunden werden abge-
halten: a) für die Klassen der höheren Schulen von IV an aufwärts.... auf besonderen Spielplätzen, b) für die Klassen VI und V.... auf den Schulhöfen.«.... Für die Ab- teilungen auf den Spielplätzen sollen die Spiele 2 Stunden, für diejenigen auf den Schulhöfen etwa 1 ½ Stunde dauern.—»Die Beteiligung der Schüler an den Spielstunden ist eine frei- willige, jedoch ist jeder Teilnehmer zum regelmäßigen Erscheinen während des ganzen Semesters verpflichtet.«— Die Oberleitung und Beaufsichtigung der Turnspiele übernimmt Herr Turn-
inspektor Danneberg. Auf je ungefähr 100 Schüler wird ein Lehrer als Leiter bestellt.«»Für die Anschaffung der erforderlichen Spielgeräte wird Sorge getragen werden.«
25. April 1884. Das Königl. Prov. Schul-Kollegium zu Cassel(S. 1546) setzt mit Be- ziehung auf die seiner Zeit über Einführung einer neuen Ferienordnung für die höheren Schulen seines Amtsbereichs erstatteten Berichte, auf welche thunlichst Rücksicht genommen ist, mit Genehmigung des Herrn Unterrichtsministers(U. II. 5453. 29. März) für die öffentlichen höheren Schulen des Regierungsbezirks Wiesbaden folgende Ferienordnung fest: Osterferien 2 ½ Wochen, entweder beginnend Sonntag Palmarum oder Donnerstag vorher nach jährlich erfolgender Fest- setzung des Prov. Schul-Kollegiums; 1 Woche Pfingstferien, 5 Wochen Sommerferien vom 15. August an; 14 Tage Weihnachtsferien vom 23. Dezember mittags ab.
7. Mai 1884. Kuratorium der h. Sch.(No. 273) weist als allgemeinen Spielplatz für die Turnspiele(Verfg. vom 9. April) den südlichen zunächst der Stadt liegenden, durch Pflöcke ab- gegrenzten ungefähr 10 Morgen haltenden Teil des Altarackers an der Eschenheimer Landstraße an und bestimmt für die Musterschule in den Klassen von IV an aufwärts(95 Schüler) als Spielzeit auf dem Spielplatz 2 Nachmittagsstunden zwischen 4 und 7 am Mittwoch unter Auf- sicht von Oberlehrer Dr. Zeidler; für V und VI(65 Schüler) den Schulhof(1 ½ Stunden) nach näherer Anordnung des Direktors unter Aufsicht des Lehrers Huber.
16. Mai 1884. Prov. Schul-Kollegium zu Cassel(S. 2585) ordnet an, daß die Pfingst- ferien nach der bisherigen Ordnung angesetzt werden,»in Anlaß eines von dem Frankfurter Magistrate am 14. Mai ausgegangenen Gesuches, daß mit Rücksicht auf die Dispositionen, welche viele Frankfurter Familien in diesem Jahre bereits für die bisher ortsübliche Zeit der Sommer-


