Jahrgang 
1913
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den Schulhof zu verlassen. Jeder soll von Hause mitbringen, was er nötig hat.

7) In der zweiten Pause können die Schüler beim Schuldiener ein Glas warme Milch oder Kakao erhalten. Die Eltern tun gut, falls sie ihren Kindern hierzu Erlaubnis erteilen, sich davon zu überzeugen, ob das Geld auch wirklich zu diesem Zweck verwandt wird. Der Schuldiener quittiert schriftlich gegen monatliche Zahlung. Die Schüler legen am letzten des Monats die Rechnung vor, die am besten sofort durch die Eltern oder deren Vertreter berichtigt wird.

c. Beaufsichtigung durch das Elternhaus.

8) Die Eltern werden ihre Kinder und sich selbst vor Gefahr und Schaden be- wahren, wenn sie ihnen nicht mehr Taschengeld mitgeben, als sie unbedingt brauchen, und wenn sie die Ausgaben genau nachprüfen. Wir haben sehr oft beobachten müssen, wie Sorglosigkeit in dieser Hinsicht zu üblen Folgen geführt hat.

9) Wir empfehlen dringend, daß die Eltern die häuslichen Arbeiten auf ordnungsmäßige und saubere Schrift und Haltung hin prüfen und die Kinder veranlassen, nachlässig und flüchtig geschriebene Arbeiten nochmals anzufertigen. Es ist höchst wichtig, daß sich die Eltern die Hefte ihres Kindes regelmäßig vorlegen lassen und sich mit uns darüber besprechen. Schriftliche Be- merkungen der Eltern in Zeugnissen und Heftensind nicht amPlatze.

10) Wir bitten die Eltern dringend im Interesse ihrer Kinder dafür zu sorgen, daß sie ungestört arbeiten können, daß ihnen dazu ein angemessener Platz und Sitz zur Verfügung steht(zu empfehlen als billig und zweckmäßig:Pultersatz von Alberti in Hanau), daß sie gutes Licht haben und nicht zu spät und nicht zu lange bei der Arbeit sitzen. Vgl. 9.

11) Privatstunden, auch in Musik und Zeichnen, u. s. w., sollen Schüler nicht nehmen, ohne daß vorher über die Rätlichkeit derselben unsere Meinung ein- geholt worden ist. Viele Knaben werden in ihrem Fortkommen und in ihrer Gesundheit durch ungeeignete Privatstunden ernstlich geschädigt. Alle Privat- stunden sind uns anzuzeigen. Mißachtung dieser Warnung ist für die Kinder nachteilig.

12) Ebenso ist der Besuch und Aufenthalt in Gasthäusern für das körper- liche und sittliche Wohl der Schüler, auch wenn sie von Erwachsenen begleitet werden, äußerst gefährlich und sollte durchaus vermieden werden.

d. Elternhaus und Schule.

13) Schüler von auswärts bedürfen, falls sie hier wohnen oder essen sollen, der Genehmigung des Direktors bei der Wahl des betr. Hauses. Bei Unzuträglich- keiten ist der Direktor berechtigt einzuschreiten.

14) Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche